Ihr habt einen allgemeinen Maklervertrag, somit seid ihr nicht an den Makler gebunden und könnt auch in eigener Regie verkaufen inkl. werben.

Kommt nun ein Makler mit einen Interessenten zur Besichtigung, so hat der Makler seinen Nachweis über den Abschluss eines eventuellen Kaufvertrags gegenüber dem Interessenten erbracht, sollte es nun zum Verkauf an diesen Interessenten kommen, dann steht dem Makler auch seine Provision zu. Wenn dieser Interessent versucht den Makler nun gegen den Verkäufer auszuspielen, wie auch immer, und der Verkäufer lässt sich darauf ein, dann kann es passieren, dass der Makler sich das nicht gefallen läßt und muss seine Provision rechtlich geltend machen ....... Wie bereits zu Anfang beschrieben, der Makler hat für den Interessenten den Nachweis für die Möglichkeit eines Kaufvertrages erbracht ...... ihr könnt 10 Makler beauftragen, bleibt aber immer die gleiche Situation ..... Beste Grüße

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Da es dir finanziell gut geht, Eigentum halten und vermieten.

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Es gibt da schon mehrer Möglichkeiten, denk u.a. an die 3 Objektgrenze.

In welcher Stadt lebst du?

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Hallo, Fragen: Was ist das für ein Maklervertrag, ein qualifizierter Alleinauftrag, ein allgemeiner Maklervertrag oder nur eine mündliche Vereinbarung und läuft dieser Maklervertrag automatisch weiter wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird?? LG

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Hallo, erst einmal muss wohl klargestellt werden, dass ein Makler nichts verkauft, sondern er vermittelt den Verkauf und wie es hier aussieht handelt er im Auftrag des Verkäufers. Eine Bonitätsprüfung vor Besichtigung ist schlichtweg unseriös des Maklers, denn selbst wenn die Bonität vorhanden ist, heißt es noch lange nicht dass du als Interessent das Objekt kaufst. Diese EGO-Tripps des Maklers würde ich ignorieren und direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm die Sachlage erklären, dass eben der Makler einem Kaufinteressenten die Besichtigung verweigert. Solltest du dann, nach Besichtigung über den Verkäufer, ohne den Makler das Objekt kaufen, kann es sein, dass der Makler seine Provision dir gegenüber verwirkt hat, denn er hat ja für dich nichts getan ........ ich gehe mal davon aus, dass im Expose', welches der Makler dir zugesandt hat, nicht der Verkäufer mit Namen und Anschrift benannt wurde. Im Übrigen macht sich der Makler Schadensersatzpflichtig, wenn er mit seiner übertriebenen Vermittlungspraxis den schnellen Verkauf behindert.

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Es wird wohl eher am Eigentümer/Vermieter liegen. Klare Ansagen an den Mieter und auch das Vorkaufsrecht des Mieters sollte berücksichtigt werden. Eine Besichtigung muss vom Mieter geduldet werden, es sei denn es gibt Unstimmigkeiten mit dem Vermieter, wie zuvor bereits gesagt. Lässt der Mieter keine Besichtigung zu, kann der Eigentümer/Vermieter den Rechtsweg einschlagen, kündigen, etc.

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Am Tage des notariellen Kaufvertrages ist die Maklerprovision verdient und fällig. Weiterhin gehe ich davon aus, dass ihr euch das Haus auch angesehen und besichtigt habt, vor dem notariellen Kaufvertrag. Der Makler ist nicht der Verkäufer, sondern der Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer.

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Nein muss nicht zurückgegeben werden. Die Bilder dienen zur Absicherung der Wertfindung zur Beleihung, hier sind es eben die 30.000,00 Euro und gehören mit zu den Akten der Darlehensbewilligung, also werden sie mit archiviert.

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Geld was du nicht ausgibst, hast du nie gehabt.........genieße das Leben solange es noch geht und verschütte dein Geld nicht in gierige Hälse die es sowieso nur verzocken!!

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Frage an den Bürgermeister: Warum soll nach Wasser gebohrt werden und was sind die Folgen daraus wenn Wasser gefunden wird? Ohne einer angemessenen gezahlten Entschädigung würde ich niemand auf mein Waldgrundstück irgendetwas prüfen oder entnehmen lassen. Die Gemeinden machen auch nichts kostenlos!!!

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Der Nachweis für die Möglichkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages wurden vom Makler erbracht, somit hat er Anspruch auf die Provision. Außerdem, wenn der Makler klug gewesen ist , dann hinterlegte er deinen Namen mit Anschrift beim Verkäufer, hier weiß dann sogar der Verkäufer wer sich alles als Interessent beim Makler vorstellte und kann dann selber sehen ob nun nach Ablauf des Maklervertrages ein Interessent versucht die Provision zu umgehen. Er sollte den Makler dann informieren, wenn er sich nicht selbst in Schwierigkeiten bringen will. Übrigens hat der Makler 2 Jahre nach dem Nachweis noch Anspruch auf seine Provision, wenn in dieser Zeit einer seiner Interessenten kauft. Beginn der 2 Jahresfrist ist das Ende des Nachweisjahres. Also kann es durchaus sein, dass er knapp 3 Jahre Anspruch hat. BEISP: JANUAR 2010 Nachweis erbracht, Beginn der 2 J-First Anfang 2011 bis Ende 2012!

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Im Immobilienbereich, wenn du das meinst, gab es mal den reinen Paragr. 34C der GewO, hier bedurfte es keiner Zetifizierung, nur Führungszeugnis und geordnete Verhältnisse waren notwendig. HEUTE ist das anders. "Da der Makler für die Banken und Finanzkrise verantwortlich ist" nicht etwa die, die diese Krisen verursachten, wurde der Paragr. 34c der GewO aufgeteilt und gesplittet in 34 i und 34 f...ab 2016... und hier benötigt man nun Qualifizierungsnachweise.

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Hallo, locker bleiben! Es ist und bleibt euer Haus und damit könnt ihr machen was ihr wollt! Zum Makler, ich zitiere mal, Zitat:
Dafür wurde uns von einer Bekannten die Maklerin ist die Hilfe angeboten.

Hilfe angeboten, heißt bei mir es existiert kein schriftlicher Maklervertrag, sondern nur, sie - die Maklerin kümmert sich mal drum, mündlich ausgesprochen. Wenn ihr das der Maklerin gestattet existiert nur ein Allgemeiner Maklervertrag und ihr könnt trotzdem in eigener Regie verkaufen. Ihr seit dem Makler auch nicht verpflichtet ihn über euer Handeln zu informieren. 

 Ihr könnt sogar andere Makler beauftragen. Kommt ein Interessent vom beauftragten Makler, hat er euch diesen Interessenten mit Namen und Anschrift benannt, also hat der Makler den Nachweis für die Gelegenheit eines Kaufvertrages erbracht, so bekommt er auch seine Provision beim Abschluss eines Kaufvertrages mit diesen Interessenten. Habt Ihr den Käufer selber gefunden dann steht dem Makler auch keine Provision zu.

Im Übrigen verpflichtet ein allgemeiner Maklervertrag dem Makler nicht überhaupt etwas zu tun, er kann es auch sein lassen. MfG 

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Achtung! Es geht in erster Linie nicht um eine Finanzierung sondern um die Bewertung, so sehe ich das! Wenn nun ein Haus 2 WE besitzt und diese korrekt geteilt wurden so gibt es auch eine Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, demzufolge auch zwei Grundbücher. Hier sieht man dann genau,was gehört eigentlich zu jeder WE(Wohneinheit). Hat denn deine WE überhaupt einen Grundstücksanteil? Vielleicht sind dem Banker im nachhinein seiner Bewertung gewisse Bewertungsmerkmale diesbezüglich aufgefallen.  Banker denken rational und kostenorientiert, eine 100% oder gar 110%-tige Finanzierung gibt es in den seltesten Fällen. Bedenke: falls es zur Zwangsversteigerung kommen sollte, möchte auch die Bank noch daran verdienen. 

MfG

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Gute Steuerberater/in oder generelle Berater/in findet man selten, Sie sollten weiter suchen! Der Makler ist ein Dienstleister und bekommt seine vereinbarte Provision vom Verkaufspreis der Immobilie berechnet. 

Wie z.B. 7,14 % vom Verkaufspreis der vermittelten Immobilie, heißt in diesen 7, 14 % Provision sind bereits 1,14 % Mehrwertsteuer enthalten, somit 6% Provision plus 1,14 % MwSt. und die Mehrwertsteuer muss bei Rechnungslegung mit ausgewiesen werden.

Hat mit der Grunderwerbssteuer, die nur der Käufer zu tragen hat, oder andere zum Objekt bezogene Steuervorteile etc. überhaupt nichts zu tun, dass sind zwei verschiedene Welten.

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Ja, du bist Eigentümer und kannst Eigenbedarf bei der Kündigung aussprechen. Gilt übrigens auch, wenn du diesen Eigenbedarf für nahe Verwandte, Bruder, Tochter,Sohn,Mutter, Vater die dort dann einziehen, aussprichst. Wie nun der jetzige Mieter reagiert, weiß nur er. Er hat in den meisten Fällen ein sogenanntes Vorkaufsrecht, da er ja in diesem Haus bereits wohnt. Frag ihn ob er nicht kaufen will, bevor er den eigentlichen Kaufvertrag mit dir und dem Verkäufer noch in der Kündigungsphase anfechtet, gerade deswegen. Also frag ihn einfach was passiert wenn du nach dem Kauf Eigenbedarf anmeldest, zieht er aus oder macht er Schwierigkeiten und am besten lässt du dir noch dieses Gespräch gegenzeichnen.Wohlbemerkt - vor dem Kauf.

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Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

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Die Darstellung ist zu ungenau. WER wohnt in diesem Haus? ZWEI Brüder mit der Mutter, oder Mutter ganz alleine? MUTTER mit Sohn und der Bruder wohnt in seiner eigenen Whg außerhalb des Hauses? Und warum soll ein Bruder auf sein Erbe verzichten, bzw. Auszahlung des Erbanteils?

Alles ein wenig komisch........

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Diese Grunderwerbssteuer sind Kosten die dir der Staat auferlegt weil du Wohn-Eigentum erworben hast, egal wie du dieses Eigentum dann nutzt. Rückerstattung nein!

Die jährliche Grundsteuer, die ja Jahr für Jahr anfällt, diese kannst du  deinen Mieter, solltest du die Wohnung nun vermieten, auferlegen, sprich bei der jährliche Betriebskostenabrechnung mit  abrechnen.

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