Vorladung als Beschuldigter?
Guten Tag,
zu meiner Frage etwas weiter ausgeholt.
Durch einen familiären Streit, der körperlich auseinandergesetzt wird, von einem Opfer die Polizei alarmiert wird, der Täter nicht mehr zu Stelle ist und keine Anzeige geschrieben wird, sprich die Beamten nehmen alles auf, verhören Zeugen und dokumentieren ein blaues Auge o.ä. und fragen, ob eine Anzeige geschrieben werden soll, was verneint wird - kann es dann zu einer Ermittlung in Sachen Körperverletzung kommen?
Der familiäre Streit ist beigelegt und den „Opfern“ steht kein weiteres Interesse nach, die Auseinandersetzung polizeilich zu verfolgen - wie verbleibt man in so einer Situation?
Ist die Polizei gezwungen dem Beschuldigten eine Vorladung als solchem zu schicken?
Geht so ein Fall weiter an die Staatsanwaltschaft und muss die Familie dann zu einem Gerichtstermin, obwohl es keine Streitereien mehr gibt?
Vielen Dank,
Sportsmann
2 Antworten
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft werden nichts unternehmen, wenn keine Anzeige erfolgt. Soll heißen: Die sind froh -wenn sie einen Fall weniger auf dem Tisch haben und pünktlich Feierabend haben !
Wo kein Kläger, da kein Richter ‼️