Ich persönlich bin der Meinung, dass du dann nur für drei Monate zahlen musst - plus halt die Zinsen die bei vorzeitiger Rückzahlung anfallen. Du hast ja nur 3 Monate den Kredit 'benutzt', da wäre es seltsam wenn du 6 Monate zahlen müsstest, obwohl du ihn nach 3 Monaten schon nicht mehr brauchst.. Andererseits wollen Banken immer verdienen - von daher würde ich in den Vertrag schauen der gemacht wurde oder direkt bei der Bank anrufen
Klingt arg nach Kettenschenkung und soweit ich weiß, kann das sogar als Straftat ausgelegt werden.. Würde ich mich lieber vorab genauer drüber informieren - kommt schon seltsam rüber, wenn Mama 400.000 EUro schenkt und der Papa dann nach..keine Ahnung 6 Monaten nochmal 110.000. Zumindest wird da sicher ein Finanzamt mal nachfragen
Entweder man versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren, man nimmt einen Kredit auf oder man muss es (leider) verkaufen. Auch wenn es Schade ist
Prinzipiell darf er das schon - steht halt nur die Frage im Raum ob er Erwerbsminderungsrente bekommt. Der Stelle muss er das dann nämlich mitteilen.
Es geht aber es ist vollkommener Blödsinn. Das Geld lieber anderweitig auf ein Sparkonto oder ähnliches legen - da hat man mehr von.
Soweit ich weiß sind es 60 Euro im Jahr - ganz egal wie viel man verdient. Das ist ein gleichbleibender Wert - wurde mir zumindest so von meinem Bekannten erklärt, der in einer Bank arbeitet
Du kannst die Rechnung ganz normal stellen - das wie und warum hat EnnoBecker ja ausführlich erklärt. :)
Ein eigenes Protokoll anlegen und die Überstunden aufschreiben - das einmal vorweg. Es geht nicht, dass das wöchentlich so passiert. Mal ist das ja normal und dann schreibt man auch nicht auf aber das hier schreit nach Ausbeute.
Dann den Ansprechpartner der Tochter auf die Zustände hinweisen - zur Not jemanden bei der IHK. Wenn es noch anderen so geht sollen die mitgehen. Im Besten Fall verliert das Hotel die Erlaubnis auszubilden
Ich hätte jetzt die außergewöhnliche Belastung gewählt, aber die Erklärung meines Vorredners erscheint mir plausibler - von daher dann wohl doch eher die Sonderausgabe
Auf alle Fälle bei der Polizei melden - ist ja immerhin eine vermisste Person. Das geht aber nicht von den Mitbewohnern, sondern nur von den Angehörigen