Witwenrente bei Überstundenauszahlung? Wird gekürzt?
Hallo ich beziehe seit 2015 witwenrente in höhe von 770 euro und im moment arbeite ich in Teilzeit und verdiene 880 euro netto.
Meine frage ist nun, wenn ich Überstunden auf einmal auszahlen möchte. Wie weit wird gekürzt? Und für wie lange?
Und wenn ich sie nach und nach auszahlen lasse, wie hoch wäre der betrag damit nichts gekürzt wird?
Vielen Dank für alle Antworten
1 Antwort
Wenn das monatliche Nettoeinkommen des Hinterbliebenen ab 1. Juli 2021 oberhalb eines Freibetrags von 902,62 Euro West bzw. 883,61 Euro Ost liegt, wird es auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. 40 Prozent des Betrages, der 902,62 Euro im Westen und 883,61 im Osten übersteigt, wird von der Hinterbliebenenrente abgezogen. (Bei hohem eigenen Einkommen besteht dann nach geltendem Recht kein Anspruch mehr auf Hinterbliebenenrente.)
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Die Rentenwerte ändern sich jährlich am 1. Juli.
Mit den 880 Euro netto bist du schon ziemlich nah am Freibetrag. Das wären sehr "kleine Schritte" bei nach-und-nach-Auszahlung.
Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Rentenempfängers erhöht sich der monatliche Freibetrag aktuell um 191 Euro im Westen und um 187 Euro im Osten.
Ich habe vergessen, ich habe noch ein kind in ausbildung
Hallo wie hoch wäre es mit einem kind danke für die hilfe lg