Umwandlung Immobilienkaufvertrag (Teilschenkung) in einen reinen Schenkungsvertrag?
Hallo,
wir möchten gerne einen notariell beglaubigten Immobilienkaufvertrag (Teilschenkung) in einen Voll-Schenkungsvertrag umwandeln lassen.
Schenker: Eltern
Beschenkter: Kind
Muss hierzu der Immobilienkaufvertrag-Teilschenkung komplett aufgehoben werden oder besteht auch die Möglichkeit, diesen entsprechend ohne eine Aufhebung in einen reinen Schenkungsvertrag umzuwandeln? Im neuen Schenkungsvertrag übernimmt der Beschenkte die Grundpfandrechte.
2 Antworten
Wenn der Beschenkte die Belastungen übernimmt, handelt es sich doch auch um einen teilweisen Kauf.
Also beispielsweise das Haus ist 800.000 wert und mit 200.000 belastet.
1. Kind kauft für 200.000, der Wert der Schenkung ist 600.000, also pro Elternteil 300.000. Die Eltern zahlen den Kredit ab.
2. Kind bekommt das Haus geschenkt, entlässt dafür die Eltern aus der Kredithaftung. Selbes Ergebnis. Aber zusätzliche Notarkosten.
Ob es überhaupt möglich ist, den Vertrag aufzuheben, hängt möglicherweise auch vom Zeitpunkt ab und vom Fortschritt (Grundbucheintrag).
Für die Notargebühren vermute ich eher erstens Gebühr für die Aufhebung und zweitens Gebühr für den neuen Vertrag.
Ach so, es geht um Veräusserungsgewinn des Schenkers?
Tja, m.E. handelt es sich immer noch in beiden Fällen um eine gemischte Schenkung (also der Anteil zu 42.000 wurde gekauft). Das ist also Jacke wie Hose und eine Vertragsänderung ändert nichts.
In diesem Fall können die Eltern also nur 21% ihrer Anschaffungskosten vom Kaufpreis absetzen. Wenn sie die Whg. für 150.000 gekauft haben, gehen nur 31.500 als Anschaffungskosten in die Berechnung ein und sie haben 9.500 Gewinn gemacht.
Eine Ergänzung sollte genügen.
Im neuen Schenkungsvertrag übernimmt der Beschenkte die Grundpfandrechte
Was ist denn damit gemeint? Grundpfandrechte lasten auf dem Grundstück und das ändert sich ja nicht.
Eine Bereicherung für den Beschenkten liegt doch aber dennoch vor, da die Immobilie einen Wert von 200.000 € hat und er aber lediglich die 42.000€ Schulden aufgenommen hat. Muss der Schenker dann für die Übergabe seiner Restschulden eine Spekulationssteuer bezahlen ?