Putzen nach Plan im Mietshaus?

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Der Vermieter wird sich schon was dabei gedacht haben, einen Putzplan aufzustellen. Wenn die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftseinrichtungen lt. Mietvertrag eine Pflicht des Mieters ist, kann der Vermieter durch einen entsprechenden Plan nachhalten, ob alle Mieter ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Sofern die Reinigungspflicht im Mietvertrag geregelt ist, kann der Vermieter diese Pflicht nicht einfach auf Dritte übertragen und im Rahmen der Betriebskosten umlegen. Da müssten schon alle Mieter zustimmen.

Wenn der Vermieter einen Putzplan ausgehängt hat, solltet Ihr Euch daran halten. Ich denke, untereinander zu tauschen, ist wohl in Ordnung. Aber vermutlich hängt der Plan, weil eine oder mehrere Parteien im Haus sich nicht an die Hausordnung halten.

Reinigungspläne in Mietshäusern für gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten wie Treppenhaus, Fahrstuhl, Kellerräume etc. sind völlig normal und auch üblich. Wenn es die Mieter nicht können oder wollen besteht auch noch die Möglichkeit die Reinigungsarbeiten zu vergeben und die Kosten auf die Parteien umzulegen.