Tochter hat Mietvertrag mit unterschrieben ist aber jetzt ausgezogen, haftet sie weiterhin ?
Ich möchte wissen ob meine Tochter die kürzlich zu ihrem Freund gezogen ist weiterhin in der Haftung steht . Mietvertrag hat sie mit unterschrieben. Muss die Wohnung evtl. gekündigt werden ?
4 Antworten
Sie hätte sich austragen müssen. Ist mir auch schon passiert und 3jahre später waren die Schäden da.Ich wurde angeschrieben, weil ich noch mit im 5jahre alten Mietvertrag stand.
Solange der Mietvertrag nicht gekündigt worden ist, haften alle Mieter weiterhin. Kündigen können nur bei mehreren Mietern nur alle gemeinsam!
- Ich möchte wissen ob meine Tochter die kürzlich zu ihrem Freund gezogen ist weiterhin in der Haftung steht
Nicht nur das, sie könnte im Erbfall nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht nach § 546 BGB beanspruchen :-(
Auch wenn ihr es seid - der Vermieter kann sich gesamtschuldnerisch an sie halten was eure Tochter berechtigt, aus der Haftung durch Kündigungsverlangen entlassen zu werden.
Redet vorher mal mit dem VM, ob er einer einfachen Änderung bzw. Umschreibung eures Vertrages zustimmt :-)
G imager761
Die Tochter haftet weiterhinfür den Mietvertrag. Ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Es gibt eine Möglichkeit der Klage der Tochter auf Auflösung des Mietvertrages. Der Vermieter muß natürlich einverstanden sein, den Mietvertrag nur auf Dich zu schreiben. Bei einvernehmlicher Lösung mit dem Vermieter muß keine Auslösung des Mietvertrages erfolgen