Stellplatz- und Küchenmiete in den Nebenkosten obwohl im Mietvertrag nichts dazu steht?
Hallo zusammen,
kürzlich erfolgte die NK-Abrechnung durch die Vermieter.
Darin enthalten waren dann Stellplatzmiete für mein Kfz und eine Küchenmiete.
Im Mietvertrag werden diese aber nicht aufgeführt. Lediglich die Küche ist als vorhanden beschreiben und aufgeführt..
Bei der Wohnungsübergabe wurde lediglich der Stellplatz erwähnt und dieser gehöre danach zur Wohnung dazu. Von der Küche wurde auch lediglich erwähnt das diese dabei wäre. Bei keiner Sache wurde auf evtl. Kosten hingewiesen oder ein separater Vertrag geschlossen.
Was ist jetzt rechtens und was nicht?
Defacto wurde ich durch die Aufführung der Kosten in der NK-Abrechnung überrascht.
Wie kann ich vorgehen?
3 Antworten
Das kannst Du schnell herausfinden, in dem Du in die Teilungserklärung dieses Hauses schaust. Dort ist klar festgehalten, ob zu diese Wohnung ein Stellplatz gehört. Dann ist dieser Bestandteil der Wohnung und kann nicht extra vermietet werden, es sei denn, der Vermieter bezahlt alle Steuern, die auf diesen Stellplatz fällig sind.
Ergänzend zu den richtigen Ausführungen von Snooopy155 möchte ich darauf hinweisen, dass Kosten für die Küche als "teilmöbliert" nur in der Kaltmiete inkludiert werden können. Diese sind keine Betriebskosten. Dahingehend nochmal den Mietvertrag lesen. Du solltest der Abrechnung fristgerecht widersprechen (schriftlich mit Zustellnachweis natürlich).
Im Mietvertrag werden diese aber nicht aufgeführt. Lediglich die Küche ist als vorhanden beschreiben und aufgeführt..
Bei der Wohnungsübergabe wurde lediglich der Stellplatz erwähnt und dieser gehöre danach zur Wohnung dazu.
Heißt nach meiner Auffassung, dass die Kosten für den Stellplatz in der Grundmiete includiert sind.
Also kann jetzt nicht im Nachhinein über den Umweg einer jährlichen Betriebskostenabrechnung für diesen Stellplatz zusätzliche Miete verlangt werden.
Ähnlich sieht es hinsichtlich der bei Mietbeginn mit überlassenen Kücheneinrichtung aus.
OK, danke für die schnelle Antwort.
Muss ich nachsehen. Trotzdem:
Dürfen die Vermieter das dann über die NK-Abrechnung einfordern auch wenn im MV nichts dazu steht und nur mündlich erwähnt wurde ohne überhaupt Kosten zu nennen?