Thema: Gründung einer WG mit dem geschiedenen Mann und 2 Kindern?
Nach der Trennung und Scheidung vor 4 Jahren lebten wir beide bis Dato räumlich getrennt. Er verblieb in seinem Elternhaus (in dem wir vorher beide mit Kindern und der Schwiegermutter wohnten) und ich zog dann mit den Kids in die eigenen 4 Wände. Jetzt kam es dazu dass die Schwiegermutter aus dem Haus ausgezogen ist und die unterste Etage leer steht. Ich wurde gefragt ob ich diese Räumlichkeiten anmieten möchte da dies weitaus günstiger wäre als meine jetzige Wohnung. Wie verhält sich das jetzt? Er bezieht Hartz4 für seine oberste Etage... Ich gehe arbeiten und bekomme für meine jetzige Wohnung ein bisschen Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Fällt das bei mir dann weg? Und bekommt mein Ex dann weiterhin sein Geld. Wir leben weiterhin getrennt und hätten auch separate Wohnungseingänge. Ich habe bedenken dass uns unterstellt wir wir wären ein Paar und das meine Zuschläge wegfallen... Wer kann helfen?
3 Antworten
Hallo,
betr. Hausbesuch - warum einen evtl. Hausbesuch verwehren, wenn ehrliche Absichten hinter diesem Umzug stehen ? Dadurch würde Mißtrauen doch erst provoziert !
Getrennte Haushaltsführung ( witschaften, getrennte Konten usw.) kann in einem gemeinsam bewohnten Haus, sehr gut und nachvollziehbar allein schon durch getrennte Wohnungen belegt werden.
Weit aus schwieriger sind Konstellationen zu beweisen, in denen sich Expaare notgedrungen weiterhin eine gemeinsame Wohnung teilen müssen.
Wohngeld fällt dann wohl weg oder fällt geringer aus, kommt auf die Höhe er mtl. Mietbelastung an.
Wenn du dir sicher bist, dass ein "Zusammenleben" mit dem Ex unter einem Dach funktioniert, warum nicht, es gibt genug Expaare die so etwas zivilisiert hinbekommen.
Der Kindergeldzuschlag dürfte dadurch unberührt bleiben, denn durch den Umzug allein, bekommst du ja nicht mehr Kindesunterhalt vom Vater der Kinder.
Gruß !
lies auch hier zum Thema:
http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html
Solange die Scheidung nicht zu einem Rosenkrieg geführt hat und man den Auslöser der Scheidung nicht kennt, sollte man davon ausgehen, dass auch ein vernünftiges Zusammenleben im gleichen Haus möglich sein sollte. Für die Kinder wäre dies der große Vorteil trotz der Trennung jederzeit den Zugang zum Vater zu haben. Erst wenn sich die Mutter für eine neue Beziehung entscheidet können Probleme entstehen.
Bei zwei abgeschlossenen Wohnungen liegt keine Gründung einer WG vor.
Dein Ex wird dem Jobcenter aber wohl beweisen müssen, dass Ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Der Überschrift entnehme ich, dass Dein Ex-Freund, zu dem Du nicht in die Wohnung, aber ins gleiche Haus ziehen willst, auch der Vater Deiner Kinder ist. Das dürfte dem Jobcenter vermutlich bekannt sein?
Dann wird die gleiche Wohnanschrift der Kinder mit Sicherheit entsprechende Nachfragen provozieren, weshalb von vornherein klargestellt werden sollte, dass Ihr dann zwar im selben Haus, aber eben nicht in der selben Wohnung wohnt.
Eine Bedarfsgemeinschaft darf dann nicht angenommen werden, weil ganz einfach die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Jobcenter es nicht dennoch versuchen wird. Würde mich jedenfalls nicht wundern. Dann müsste man dagegen - am besten mit anwaltlicher Hilfe - entsprechend vorgehen.
Auch denkbar, dass das Jobcenter zunächst mal einen Hausbesuch machen wird, um festzustellen, ob Du nun mit Deinem Ex zusammen wohnst oder nicht. Hierzu musst Du wissen, dass Du einem Hausbesuch nicht zustimmen musst und m.E. auch nicht solltest.
Für Dich ändert sich die Höhe des Wohngeldes, denn wie Du schreibst, ist die neue Wohnung günstiger und Du bist zu sofortiger Meldung beim Amt für Wohngeld verpflichtet.
Das Problem an der Sache ist, dass das Jobcenter sofort an Sozialbetrug denkt, wenn geschiedene Partner so dicht zusammenleben.
Da es schon oft vorkam, dass Leute sich offiziell scheiden ließen, um dann doch inoffizell zusammen zu leben, damit zusätzlich ALGII gezahlt wird, gehe ich davon aus, dass die Situation hier stark unter die Lupe genommen wird.
Ich wünsche jedenfalls viel Glück.
Kleine Anmerkung zum Thema "Hausbesuch":
Ein angekündigter Hausbesuch ist vom Lesitungsempfänger hinzunehmen. Tut er das nicht, kann sanktioniert werden.
Einzig ein unangekündigter Besuch der "Überprüfungsagenten vom Amt" ist nicht rechtmäßig, kann vom Betroiffenen abgelehnt und darf nicht sanktioniert werden.
Dass das Wohngeld und der Kindergeldzuschlag sich verringern werden liegt schon daran, dass die Wohnungsmiete für diese neue Wohnung deutlch geringer ist. Da nur Du die Zahlen kennst, kannst Du die Zahlen mal in einen Kindergeldzuschlagsrechner und einen Wohngeldrechner eingeben. Beides ist online im Netz zu finden.
Von einer WG spricht man nur, wenn sich mehrere Parteien eine abgeschlossene Wohnung teilen. Das ist in Deinem Fall jedoch nicht gegeben.
Das seh ich genauso. Es kann also zu vielen Komplikationen führen (auch wenn das eigentlich ungerechtfertigt ist) und finanziell lohnt es sich evtl. auch nicht so, da evtl. der Kinderzuschlag und das Wohngeld wegfallen. Ein Umzug macht sich auch nicht von selbst und ist i.d.R. auch mit Kosten verbunden.
Mal abgesehen davon, ob die räumliche Nähe wirklich gut wäre.
Wenn es klappt, wäre das natürlich für die Kinder toll. Aber ob die Abgrenzung dann so gut klappen wird? Man kommt sich dann evtl. gerade durch die Kinder näher, als man wil, wenn die Kinder den ganzen Tag lang zwischen den Haushalten pendeln.
Nur mal als Gedankenanstoß. Kann ja aber auch funktionieren.