Darf mein Chef Lohn einbehalten und mit Miete verrechnen die er bezahlt hat?MEin Chef war auch mein Partner und wir lebten zusammen?
HALLO...
BIS VOR 4 WOCHEN WAR MEIN CHEF AUCH MEIN PARTNER.ICH BIN SEIT JANUAR BEI IM BESCHÄFTIGT UND HABE JETZT DIE KÜNDIGUNG ZUM ENDE DES MONATS BEKOMMEN.ER HAT MIR VON JANUAR BIS JUNI JEDOCH KEINEN LOHN GEZAHLT WEIL ER EINEN FINANZIELLEN ENGPASS HATTE UND ICH IHM HELFEN WOLLTE.NUN HAT ER SICH GETRENNT UND WILL MEINEN LOHN MIT UNSERER MIETE VERRECHNEN.JA ER HAT ZWAR MIETE BEZAHLT UND MIR AB UND ZU WAS IN DIE HAND GEDRÜCKT ABER WEITAUS NICHT SOVIEL WIE HÖHE DES MONATS LOHNES. HABE ICH EINE CHANCE MEINEN LOHN EINZUKLAGEN AUCH WENN DER ANSPRUCH NACH 3 MONATEN VERFÄLLT???
2 Antworten
Wenn eine Klage vor fristende eingereicht wird, wird diese i.d.R. Unterbrochen. Wobei ich mich frage, woher die 3 Monate kommen. Meines Wissens nach verfallen Geld Forderungen erst nach 3 Jahren zum Jahresende. Grundsätzlich macht es auf jeden Fall sinn, schriftlich anzumahnen, per Einschreiben. Dann hast du was in der Hand.
Er darf auf jeden Fall nicht mehr einbehalten als du ihm schuldest. Ich würde hier aber einen Anwalt empfehlen. Die haben solche Fälle sicher öfter.
Eigentlich schulde ich ihm gar nichts, mal hab ich, mal er miete gezahlt.War immer geben und nehmen.Und die 3 Monate hab ich meinem Arbeirsvertrag`"Verfallsklausel/Ausschluss von Ansprpchen/Anspruchsverlust"
Darum ja das Einschreiben (Unbedingt eine angemessene Frist setzen). Damit hast du ja schon mal Ansprüche gestellt. Ich würde ruhig alles fordern. Hier kommt privates mit beruflichen zusammen. Private Forderungen sind ja keine Forderungen vom Arbeitgeber.
Sollte sich da nichts tun, macht es wohl wirklich sinn, rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen.
Ich habe ihm die Zahlungsaufforderung persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt da mir ein Einschreiben nicht sicher erschien.Er holt nicht mal seine Post und Firmensitz ist Privatadressen nicht das es dann heißt er hat nichts bekommen. Danke für die Hilfe.
Dein Anspruch auf Lohnzahlungen kann tatsächlich verfallen, aber die Verfallsfrist beginnt erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Damit ist bei dir noch alles offen. Allerdings mußt Du Deine Ansprüche innerhalb dieser Frist geltend machen und bei Ablehnung oder Nichteinhaltung der Folgetermiene zu einer Klage beim Arbeitsgericht führen.
Wer der Mieter dieser Wohnung ist, für die Dir der Lohn verrechnet wurde, das läßt Du offen. Nur der Mieter hat die Zahlungsverpflichtung, ersatzweise dessen Bürgen. Wegen Eurer privaten Beziehung wird es sicherlich nicht einfach gegenseitige Forderungen klar zu benennen.
Damit kommt er mir jetzt, das die Frist abgelaufen ist.Hab ihm schon eine Zahlungsaufforderung geschrieben mit einer Frist die jetzt abgelaufen ist.Sollte ich nochmal schriftlich abmahnen oder direkt den gerichtlich weg gehen???