Testament beim Notar hinterlegt - was ist, wenn neueres Testament zu Hause aufbewahrt auftraucht?
Welches Testament zählt? Es gibt ein Testament, das beim Notar hinterlegt ist. Wenn der Erblasser aber ein neueres Testament, das handschriftlich verfasst wurde, daheim aufbewahrt und dieses taucht dann auf? Welches hat Gültigkeit?
3 Antworten
Es zählt immer die jüngere Verfügung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2258.html
Dabei muß man immer beachten: Nur bei eindeutig geäußertem Willen wird ein Testament insgesamt aufgehoben. Oftmals aber werden nur einzelne Anordnungen geändert. Dann muß Stück für Stück analysiert werden, was zu gelten hat.
$2254 BGB
Der Widerruf erfolgt durch Testament.
und §2258 Abs. 1 BGB:
Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht
Entweder ist das neue Testament als Ergänzung zum alten zu sehen oder, falls das alte ausdrücklich aufgehoben wird, als Ersetzung.
Das jüngere Testament in gültig!