Ich will im Teilzeitjob und freiberuflich arbeiten - wie kann ich das organisieren?

2 Antworten

1. Wenn Du eine Selbständigkeit neben einer Anstellung hast, musst Du auf Dauer, spätestens nach einem Jahr mehrere Kunden haben, sonst gilst Du als Scheinselbständig.

2. Auf die Einkünfte aus der Selbständigkeit werden keine Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig (Rentenbeitrag u. U. bei bestimmten Berufen).

3. Krankenversicherungsbeitrag ab 405,- Euro,- (450,- Eurogrenze nur bei Minijob).

4. Für die Besteuerung bist Du auch selbst verantwortlich. Alle Belege sammeln und nach Jahresende eine Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung machen.

5. Umsatz voraus schätzen und wenn unter 17.500,- pro Jahr erwartet, entscheiden, ob Kleinunternehmerregelung an Anspruch genommen wird, oder ob auf Regelbesteuerung optiert wird.


Sonntag12345 
Beitragsersteller
 26.07.2015, 16:51

Vielen Dank erst einmal. Dazu habe ich mehrere Fragen:

zu 1.: Ist es auch okay, wenn ich nach spätestens einem Jahr einen anderen Kunden habe?

zu 3.: "Krankenversicherungsbeitrag ab 405,- Euro,- (450,- Eurogrenze nur bei Minijob)." -> wie meinst du das?

zu 4.: Für die Besteuerung von der freiberuflichen Arbeit?

zu 5.: Was, wenn man sich verschätzt hat und doch mehr verdient hat?

Und dann bliebe noch meine andere Frage, könntest du mir diese noch beantworten?

Wenn ich einen Teilzeitjob unter 450 Euro habe, dann zahlt mein Arbeitgeber die Sozialversicherungen? Und wenn ich einen Teilzeitjob über 450 Euro habe, muss ich dann die Sozialversicherungen selbst bezahlen - was ich ja, wenn ich freiberuflich arbeite - ja ohnehin tun werde, oder?

-> Ist es dann nicht von Vorteil, neben der freiberuflichen Tätigkeit - für die ich ja sowieso die Sozialversicherungen bezahlen muss - einen Teilzeitjob ÜBER 450 Euro auszuüben?

-> Oder ist es vielmehr so, dass ich am besten einen Teilzeitjob UNTER 450 Euro ausübe, weil ich dann über den Arbeitgeber versichert bin?

wfwbinder  27.07.2015, 11:26
@Sonntag12345

zu 1. je früher desto besser.

zu 3. So wie ich es geschrieben hatte. Wenn man einen Minijob hat, gilt die 450,- Euro Grenze (Minijobgrenze) habe stattdessen einen anderen Zuverdienst, darf das Einkommen nur 405,- Euro zusätzlich sein.

zu 4. ja, selbständig tätige müssen ja ihre Einkünfte Durch eine einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermitteln. Also alle Ausgaben sammeln, weil das ja die Steuerlast vermindert.

zu 5. Nochmal es geht nicht um Verdienst, sondern um Umsatz = Einnahmen. Verdienst = Gewinn ist es nach Abzug der Ausgaben. Wenn Du Dich verschätzt hast, hast Du Dich verschätzt. Es geht doch danach, wie die Annahme am Anfang war. keine Änderung.

Richtig, für einen 450,- Euro job zahlt der AG alles pauschal.

Für eine Tätigkeit inder Gleitzone zahlst Du den Arbeitnehmeranteile (bis 850,- euro vermindert) udn der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil.

Bei einer selbständigen Tätigkeit zahlst DU ja nur die Krankenversicherung.

DEr 450,- Eurojon gewährt Dir keinen Versicherungsschutz in der Kranken-, Plege- udn Arbeitlosenversicherung. In der Rentenversicherung nur, wenn Du freiwillig 3,7 % ZUsatzbeitrag leistest.

Sobald der Verdienst in dem Teilzeitjob über 450 € liegt, unterliegst Du der Sozialversicherungspflicht. 

Das bedeutet, Du zahlst in die Kranken,- Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.


Angelsiep  26.07.2015, 15:09

Die Frage ist doch wohl,

ob für das Einkommen aus Freelancer keine Versicherungsbeiträge fällig werden ?

Primus  26.07.2015, 15:11
@Angelsiep

"Bin ich dann bei meinem Teilzeitjob (20 Stunden pro Woche) komplett versichert? Welche Versicherungen sind dies?"

Sonntag12345 
Beitragsersteller
 26.07.2015, 15:17
@Angelsiep

@Angelsiep: Genau, das wäre eine weitere Frage.


@Primus: Wie ist das genau? Also wenn ich einen Teilzeitjob unter 450 Euro habe, dann zahlt mein Arbeitgeber die Sozialversicherungen? Und wenn ich einen Teilzeitjob über 450 Euro habe, muss ich dann die Sozialversicherungen selbst bezahlen - was ich ja, wenn ich freiberuflich arbeite - ja ohnehin tun werde, oder?

-> Ist es dann nicht von Vorteil, neben der freiberuflichen Tätigkeit - für die ich ja sowieso die Sozialversicherungen bezahlen muss - einen Teilzeitjob ÜBER 450 Euro auszuüben?


-> Oder ist es vielmehr so, dass ich am besten einen Teilzeitjob UNTER 450 Euro ausübe, weil ich dann über den Arbeitgeber versichert bin?


Sonntag12345 
Beitragsersteller
 26.07.2015, 15:33
@Primus

Vielen Dank erst einmal, Primus. Ich lese mir den Link mal durch. Da habe ich bereits eine Frage: Wenn ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichere bei einer Krankenkasse, ist dann in dieser Krankenversicherung auch automatisch die Pflegeversicherung enthalten?

Sonntag12345 
Beitragsersteller
 26.07.2015, 15:39
@Sonntag12345

@Primus: Ich habe mir den Link durchgelesen, aber der hat mir leider nicht meine Fragen beantworten können.