Stimmt es dass man keinen Auftrag an eine Privatperson geben kann, nur an eine Firma?
Ist es richtig, dass eine Firma keinen Auftrag an eine Privatperson geben kann? Wenn jemand als Freelancer arbeitet, was genau macht er dann? Muss dieser Freelancer dann einer eigene Firma gründen, damit andere Firmen ihn mit etwas beauftragen können? Ich habe immer gedacht, dass ein Freelancer mehr oder weniger eine Privatperson ist, die Aufträge annimmt. Entweder ist falsch was ich gelesen habe, oder mein Wissen davor war falsch?
3 Antworten
nicht alles mischen, bitte! Sind nicht auch Angestellte "Privatpersonen"?
Willst du Geld verdienen, so hast du mehrere Möglichkeiten, z.B. mit nichtselbständigen Tätigkeiten oder mit selbständigen. Hast du eine selbständige Tätigkeit, so geht das als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Mit einem Firmenmantel hat das nichts zu tun
Wenn du nun einen Auftrag an jemanden rausgibst, dann siehst du dem ja nicht an, wie der seine Steuern zahlt, auf Basis welcher Tätigkeit.
Sicherlich kann man als Subunternehmer tätig werden ohne ein Gewerbe anzumelden. Eine Tätigkeit im Sinne §55b Abs. 1 GewO ist anmeldefrei. Darunter fallen viele Handwerker und Handelsvertreter und Schausteller. Firmen brauchen das nicht sein, es können auch Einzelunternehmer sein. Die haften dann voll. Vorteile: Keine Meisterpflicht, keine Kammermitgliedschaft. Ist ja Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte. Bevor ein Auftrag vergeben wird, sollte ein Fax mit einer Anfrage des Auftragsmehmers eingetroffen sein.
Das ist in beiden Varianten möglich und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.