Studienkosten nachträglich geltend machen trotz abgegebener Steuererklärung?

1 Antwort

Es stellt sich hier die Frage, ob Du Dich ärgern musst, weil Du diese Kosten nicht angesetzt hast. Leider haben wir ja keine Zahlen.

Aber wenn Du als Werkstudent nicht über ca. 11-12.000,- verdient hast, hast Du die gesamte Steuer zurück erhalten.

Auf der anderen Seite müssten ja die Studienkosten höher sein als der Jahreslohn um einen Verlustvortrag zu bekommen.

Und wenn Du die Vorläufigkeit gem. § 165 AO wegen des schwebenden Verfahren hast, dann müsstest Du doch Studienkosten angegeben haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Janniskara 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 08:34

Vielen Dank für die zügige Antwort!

Die Vorläufigkeit steht in der Erklärung, obwohl ich lediglich meine Einnahmen aus Werkstudententätigkeit und keine weiteren Kosten angegeben habe, komisch.

Zu Studienkosten höher als Jahreslohn: Tatsächlich ist das so? Das wäre ja im Endeffekt ein ziemlicher Nachteil für Leute, die während des Studiums arbeiten.. Im Endeffekt würde sich das dann nicht lohnen es nachträglich zu ändern.

Dankeschön! :)

wfwbinder  16.05.2018, 09:46
@Janniskara
Tatsächlich ist das so?

Ja und es geht auch nicht anders. Sonst würde es zu völlig unpraktikablen Lösungen kommen. Nur wenn man einen Verlust hat, kann man auch eine vortragen.

Wieso ist es ein Nachteil während desStudiums zu arbeiten? Man verdient Geld und kann damit seine Kosten bestreiten.

Die Alternative wäre ein Studienkredit. Man würde die Kosten mit geliehenem Geld zahlen, man hätte dann einen Verlustvortrag, müsste dann aber später den Kredit zurück zahlen. Die Rückzahlungsbeträge sind aber höher, als der Steuervorteil.