Da du ja nur sehr kurz gearbeitet hast, wirst du nicht über den einkommenpflichtigen aufs Jahr gerechneten Betrag kommen.

Ich denke du kannst hier wenigstens nachher in der Steuererklärung was reißen. Das bringt die leider in deiner jetzigen Situation nicht viel, aber im Studium braucht man ja auch immer Kohle

...zur Antwort
Während Abitur (mit 18) ausziehen - Anspruch auf staatliche Hilfe?

Hallo,

also ich will mit 18 Jahren, während meines Abiturs, ausziehen von zu Hause. Nur ist es so, dass meine Eltern mir dann meinen Unterhalt nicht finanzieren wollen, wir verstehen uns einfach gar nicht gut und ich hätte später, während meines Abiturs, keinen Nerv mehr dazu, meine Eltern anzuklagen etc. Also bleibt mir so letztlich nur die Möglichkeit, falls diese eben besteht, dass mir der Staat irgendetwas monatlich überweist, um über die Runden zu kommen. Klar, könnte ich einen Nebenjob auf 400-EUR-Basis haben, aber eben nicht mehr, da ich mich auf das Abitur konzentrieren muss! Eine Ausbildung kommt gar gar gar gar nicht in Frage und sonst bleibt mir nur die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben - aber das will ich ja nicht! Ich bin jetzt fast 17 Jahre alt und fange im August mein Abitur an (es ist noch nicht klar, ob 2 oder 3 Jahre, da ich die Noten der Abschlussprüfungen noch nicht erhalten habe, um beurteilen zu können, ob ich das Vollabitur mache oder das Fachabitur).Jedenfalls ist es zeitlich so, dass ich egal in welchem Szenario (Voll/Fachabi), mit 18 Jahren immer noch Schule mache, aber bis dort hin ja ausziehen möchte! Aber welche Wege bieten sich mir an? Denn zu Hause halte ich es gar nicht mehr aus, ich streite mich mit meinen Eltern nur noch machen mich psychisch nur noch runter. Das Verhältnis ist einfach nur zerstört. Ich gehe auch nicht weiter darauf hinaus, aber ich brauche nun eure Hilfe!

Danke schon im Voraus!

LG

...zum Beitrag

Wie sieht es denn mit Schüler-BAfög aus? 

Ich würde mich mal darüber informieren, denn der Staat sagt dir, wie bereits im Vorfeld beschrieben wurde, dass deine Eltern dich im Grunde finanzieren müssen.

So oder so bleiben dir die Gänge zum Jugendamt und der Schüler-BAfög-Stelle nicht erspart. Erstere können dir deutlich besser helfen, denn dort gibt es sicherlich nichts, was sie noch nie erlebt haben.

...zur Antwort

Aber ich bin mir nicht sicher, ob das so anstandslos durchgeht. Man kann die Kosten ja nur im Erststudium absetzen, also nur im Bachelor und nur falls du vorher noch nie was anderes studiert hast. Richtig?

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.