...außer du lehnst das Erbe ab. Dann musst du keine Bestattungskosten tragen, hast aber auch keinen Anspruch an ihren Sachen.
Generell besteht Urlaubsanspruch auch bei einem Minijob und wie ja schon richtig gesagt wurde nur auf den entsprechend vollen Monat.
Die Anzahl der Tag richtet sich danach, was als Stundensatz (Arbeitstage) in deinem Vertrag festgehalten wurde. Auf eine 6-Tageswoche besteht ein gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Tagen im Jahr, also zwei Tagen im Monat. Arbeitest du jetzt offiziell 3 nach deinem Vertrag, dann hast du eine Anspruch von der genau der Hälfte, also einem Tag pro Monat. Wenn dort weniger vermerkt sind, musst du das entsprechend runterrechnen.
Wenn dein Arbeitsvertrag auch im Winter besteht und hier keine Einschränkung vorgenommen wurde, hast du hier den gleich Anspruch. Ob dies jedoch als "Pflichturlaub" verordnet werden kann, das weiss ich nicht genau.
Da du ja nur sehr kurz gearbeitet hast, wirst du nicht über den einkommenpflichtigen aufs Jahr gerechneten Betrag kommen.
Ich denke du kannst hier wenigstens nachher in der Steuererklärung was reißen. Das bringt die leider in deiner jetzigen Situation nicht viel, aber im Studium braucht man ja auch immer Kohle
Es gibt im Erststudium die Möglichkeit, einen Teil oder die kompletten Semestergebühren erstattet zu bekommen.
Wenn du in deinem Studium gearbeitet und Steuern gezahlt hast, dann bekommst du diese zurück (solltest du unter dem Höchstsatz bleiben).
Und viele deiner Anschaffungen und Materialien kannst du über die Werbungskosten absetzen. Hierzu zählt alles, was du im Rahmen deines Studiums brauchtest: Laptop, Kopierkosten, Ordner, Papier, Drucker, Schreibmaterialien, Unibücher etc. Je nachdem was du studierst auch andere notwendige Dinge.
Wichtig: Nur was du belegen kannst, kannst du absetzen
Wie sieht es denn mit Schüler-BAfög aus?
Ich würde mich mal darüber informieren, denn der Staat sagt dir, wie bereits im Vorfeld beschrieben wurde, dass deine Eltern dich im Grunde finanzieren müssen.
So oder so bleiben dir die Gänge zum Jugendamt und der Schüler-BAfög-Stelle nicht erspart. Erstere können dir deutlich besser helfen, denn dort gibt es sicherlich nichts, was sie noch nie erlebt haben.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob das so anstandslos durchgeht. Man kann die Kosten ja nur im Erststudium absetzen, also nur im Bachelor und nur falls du vorher noch nie was anderes studiert hast. Richtig?