Deine Kosten setzt Du in dem Jahr an, in dem Du sie bezahlt hast.
Ja, das Finanzamt darf alles pfänden. Du kannst aber schon noch etwas unternehmen. Und das geht sehr wohl auch o h n e Steuerberater. Du hast von einem Vorschlag an das Finanzamt gesprochen. Wann war das? War das schriftlich oder mündlich ?
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