Doppelversicherung - Kündigung - Beitrag zurückfordern

3 Antworten

Antwort an Hanseat,

Wenn Du auf Doppelversicherung hinaus willst, dann bitte beachten dass diese natürlich nicht vorliegt wenn in jedem Euer Verträge jeweils nur eine Person versichert ist (Single-Vertrag).

Vor dem Zeitpunkt des Zusammenziehens handelt es sich ja nicht um eine Doppelversicherung.

Aber ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit die Versicherung der beiden zusammen zu legen, und die zuletzt abgeschlossene zu kündigen.

Und dabei ist es völlig egal, wieviel Personen in den einzelnen PHV´s eingetragen sind.


Primus  31.03.2015, 20:09

Antwort an Apolon: Sieh mal, so kommentiert man gegeben Antworten und nicht über die Frage beantworten - Funktion, ;-))

Nein - bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.

Aber deine Versicherung muss den Vertrag aufheben, wenn Du einen Nachweis der PHV deiner Freundin vorlegst und auch einen Nachweis, dass ihr beide in dieser Wohnung polizeilich gemeldet seit.


Hanseat  31.03.2015, 15:11

Doch, der anteilig verbleibende Teil wird zurück erstattet. Siehe VVG § 39 und entsprechende Paragraphen in den AHBs.

vulkanismus  31.03.2015, 15:18

Ich bitte um Erklärung.

Die Haftpflichtversicherung ist personenbezogen.

Wenn also sie versichert ist und er einen Schaden verursacht, zahlt ihre Versicherung natürlich nicht.

Das Melderecht ("polizeilich gemeldet" ist doch Unsinn) hat damit doch nichts zu tun.

Apolon  31.03.2015, 17:12
@vulkanismus

Die Haftpflichtversicherung ist personenbezogen. Wenn also sie versichert ist und er einen Schaden verursacht, zahlt ihre Versicherung natürlich nicht.

Natürlich muss die Personenzahl in ihrer PHV dann auf mindestens 2 Personen geändert werden.

Das Melderecht ("polizeilich gemeldet" ist doch Unsinn) hat damit doch nichts zu tun.

Nein - den sonst muss im Schadensfall dann später der Schädiger nachweisen, dass er mit der Versicherungsnehmerin in einem Haushalt zusammen wohnt.

Solche Fälle kenne ich zu Genüge, Freund behauptet - meine Freundin wohnt bei mir. und bei der nächsten Schadensmeldung, steht dann plötzlich als Anschrift der Freundin eine völlig andere.

schmaxx16 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 15:14

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Nachdem ich die gleiche Antwort, also dass die Beträge sowieso nicht zurücküberwiesen werden, ich also deshalb auch eine normale ordentliche Kündigung bis September aufsetzen könne, von meinem Zuständigen Betreuer erhalten habe, habe ich mich direkt an die Hotline meiner Versicherung gewendet und hier eben genau das Gegenteil gesagt bekommen. Nach der Aufhebung werden mir überschüssig bezahlte Beitrage, also mein "Versicherungsbeitragsguthaben" zurückerstattet.

Mal als Denkanstoß:

Welchen Nutzen hätte es auch für mich die Versicherung außerordentlich und sofort zu kündigen, anstatt sie einfach fristgerecht auslaufen zu lassen, wenn die sofortige Aufhebung nicht auch die Zurückerstattung des "Guthabens" mit sich bringen würde?

Nichtsdestotrotz danke für die Mühe!

Hanseat  31.03.2015, 15:22
@vulkanismus

Das kommt auf den Vertrag der Freundin an, wenn das ein Paar/Familientarif ist, dann muss nur ggf. der Name nachgemeldet werden.

Wenn Du auf Doppelversicherung hinaus willst, dann bitte beachten dass diese natürlich nicht vorliegt wenn in jedem Euer Verträge jeweils nur eine Person versichert ist (Single-Vertrag). Man kann auch nicht einfach den Deiner Freundin auf Paar / Familie umstellen und danach mit diesem Nachweis Deinen auflösen. Das ist vorübergehend eine wissentliche Doppelversicherung und verboten, eventuell geht sowas auf Kulanz.

Hier mal ein beispielhafter Ausschnitt aus den allg. Bedingungen:

"Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmeres nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebungwird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung,mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht."

Wenn denn Dein Vertrag aufgelöst wird, erhältst Du selbstverständlich auch den "nicht genutzten" Beitrag zurück.


schmaxx16 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 15:29

Vielen Dank für die Erklärung.