Zunächst darfst du rein rechtlich nicht mehr als 19,5 bzw. 20 Stunden pro Woche arbeiten, da dein Studentenstatus dann in Frage gestellt wird. Wie gesagt, das ist erstmal "rechtlich" so. Wer dieses "Recht" prüft ist eine andere Sache. Eigentlich müsste dies der Staat anhand einer Steuerüberprüfung (die auch Jahre danach stattfinden kann) dies prüfen. Der Arbeitgeber würde dies nicht tun. Trotzdem würde ich an deiner Stelle auf Nummer sicher gehen und max. 19,5 Stunden nur arbeiten!
Auch würde ich an deiner Stelle das Anstellungsverhältnis bevorzugen, denn (egal ob Kleingewerbe oder Freiberufler) dann musst du rein rechtlich min. 5 Kunden im Jahr Nachweisen können, da du sonst als Scheinselbstständiger eingestuft wirst. Leider missachten dies viele Firmen.