Studentin Minijob + Freiberufliche Tätigkeit
Guten Morgen! Ich bin 22, Studentin im 7. Fachsemester, schließe mein Studium mit dem Bachelor dieses Semester ab, beginne im April ein Master Studium. Ich beziehe kein Bafög, habe einen Mini-Job auf 450Euro Basis. Dort fällt ein unterschiedliches Gehalt an. Im Schnitt verdiene ich dort 280 Euro im Monat. Ich fange ab Januar eine freiberufliche kuratorische Assistenz an, die bis Ende Juli geht. Dort werde ich über Rechnung 1000 Euro Netto verdienen. Ich bin leider überfragt, ob: - meine Eltern noch das Kindergeld erhalten, - meine Versicherung noch über meine Eltern laufen kann, - ob ich meine Steuer machen muss etc. - ob sich der ingesamte Jahresbetrag, den man ja nicht übersteigen darf, zusammen gerechnet wird aus der freiberuflichen Tätigkeit und dem Minijob? Ich lese dauernd etwas von "Lohnsteuerinfos an den Chef gegeben, dann rechnet sich das zusammen". Mein Arbeitgeber hat auf jeden Fall meine Lohnsteuerkarte bekommen.
Bitte habt Rücksicht, ich kenne mich einfach nicht aus und habe mich wirklich schon versucht in das Thema Steuer etc reinzulesen, aber ich verstehe es einfach nicht!
Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen! Herzlichen Dank! M.
1 Antwort
Nach Beendigung Deines Studiums und Beginn einer Tätigkeit, fällt das Kindergeld meines Wissens weg. Minijob und freiberufl. Verdienst werden zusammen gerechnet, ja. Du darfst aber als Kleinunternehmer im Jahr 17.400 € verdienen, die am Ende des Jahre versteuert wird. Versichert bist Du über Deinen Minijob bei Krankankasse und Rentenversicherung.
böse Falle - man ist über einen Minijob nicht "krankenversichert"!