Freiberuflich tätige Studentin in die familienversicherung?
Hallo, ich bin Studentin und war 2018 freiberuflich als Nachhilfelehrerin tätig. Meine Krankenversicherung läuft über die meines Mannes über die familienversicherung.
mir ist aber gerade bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung eingefallen, dass ich letztes Jahr knapp 10.000€ Mit der freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin verdient habe.
Nun überlege ich gerade, ob ich letztes Jahr überhaupt familienversichert sein kann, weil ich die Einkommensgrenze ja eindeutig überschritten habe. Gibt es da Ausnahmen bei der Grenze? Sollte ich das bei der Krankenkasse melden oder abwarten? Kann ich mich dann rückwirkend studentisch krankenversichern lassen? Ich habe momentan Riesen Angst vor einer großen Rückzahlung da ich das aktuell keinesfalls stemmen könnte.. über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
2 Antworten
Man kann seinen Gewinn auch reduzieren. Man kauft der Oma den alten Schreibtisch ab plus Stühle für 1000 Euro. Man kauft Kaffe, Filter, Klopapier und Bleistifte für die Firma. Den Firmenwagen und viele andere reduzieren weiter die Kosten.
Anonst sind die Grenzen des EInkommen der Familienversicherung fix !!
Pro Monat darf das Gesamteinkommen 445 Euro nicht übersteigen. Mit dem Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr liegt das Höchsteinkommen somit bei jährlich 6.141 Euro.
Dein Mann soll dir eine Rechnung schreiben für 4000 Euro Kauf eines Autos gegen Barzahlung am 24.12. Den Posten löst du 2019 wieder auf :-)) weil du es dir anders überlegt hast.
Aber 2019 muss du dann mehr ausgeben :-)
Wirst du selber versichert wird das echt teuer
Ich würde das auf jeden Fall sofort bei der KV melden. Es gibt doch auch jährlich einen Fragebogen zur Familienversicherung, da kann man doch keine falschen Angaben eintragen. Soweit ich dazu lese, ist die rückwirkende studentische KV möglich. Bei einem Gewinn von 10.000,-€ pro Jahr wird der Studentenstatus wohl auch nicht angezweifelt werden (20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit). Für die Nachzahlung kann man evtl. Ratenzahlung vereinbaren.
Ich bezweifle, dass das bei einer nebenberuflichen Nachhilfelehrerin alles so durchgeht. Und für den Beitrag zur studentischen KV lohnt sich das eher nicht. Und der Sparerfreibetrag hat beim freiberuflichen Einkommen auch wenig verloren.