Das ist nicht angegeben!
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Nach Beendigung Deines Studiums und Beginn einer Tätigkeit, fällt das Kindergeld meines Wissens weg. Minijob und freiberufl. Verdienst werden zusammen gerechnet, ja. Du darfst aber als Kleinunternehmer im Jahr 17.400 € verdienen, die am Ende des Jahre versteuert wird. Versichert bist Du über Deinen Minijob bei Krankankasse und Rentenversicherung.