Minijobs, Midijob und freiberufliche Tätigkeit?
Hallo, ich habe einen Minijob (389€) einen Midijob (761€) und arbeite freiberuflich als Nachhilfelehrer für 96€. Muss ich hier irgendwas steuerlich beachten? Zahle ich Steuern für einen der Jobs?
3 Antworten
Unterm Strich - nein.
Minijob nicht, soweit der Arbeitgeber die 2%ige pauschalierte Lohnsteuer übernimmt.
Dein freiberuflicher Job als Nachhilfelehrer = Übungsleiterpauschale bis 3000 Euro im Jahr - sozialversicherung und steuerfrei.
Und beim Midijob ( Hauptjob ) - Lohnsteuer fällt erst ab einem Einkommen von 1081,50 Euro an.
https://www.steuerklassen.com/steuerfreibetrag/uebungsleiterpauschale/
Die Übungsleiterpauschale kann von allen Personen geltend gemacht werden, die sich neben dem Hauptberuf gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagieren. Werden Einnahmen als Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder oder aus einem anderen Ehrenamt bezogen, bleibt ein bestimmter Anteil steuer- und sozialabgabenfrei.
Der Übungsleiterfreibetrag wird im Jahr 2020 auf 3.000 Euro angehoben. Im Jahr 2019 sowie 2018 lag sie noch bei bis zu 2.400 Euro pro Jahr.
Ist die Kombi Hauptjob + Minijob + Übungsleiter möglich?
Ja, gegen diese Kombinationen spricht nichts. Neben einem 450-Euro-Minijob oder einem kurzfristigen Minijob kannst du einen Job als Übungsleiter ausüben, ohne, dass dies negative Konsequenzen für dich hätte. Denn diese verschiedenen Jobarten werden nicht zusammengerechnet. Auf diese Weise kannst du also mit einer zusätzlichen Nebentätigkeit als Übungsleiter weitere 200 Euro monatlich komplett steuer- und sozialversicherungsfrei hinzuverdienen.
Die Abgaben auf einen Minijob bezahlt ein Arbeitgeber mit ca. 32 % pauschal. Da zahlst Du nichts.
Deine Teilzeittätigkeit (761,- netto, oder brutto?) wird in der Gleitzone abgerechnet. Lohnsteuer fällt vermutlich nicht an.
Nachhilfelehrer 96,- Euro. Pro Tag, pro Woche, pro Monat?
Wie sollen wir bei er Fragestellung etwas ausrechnen?
Ausserdem wäre noch zu klären, Single, oder verheiratet? WElche Steuerklasse wurde dem Arbeitgeber der Teilzeitstelle gesagt?
Dann kommt keine Steuer auf Dich zu. Erst wenn Anstellung (ohne den Minijob) und Nachhilfe auf über 1.000,- Euro pro Monat kommen, wird eventuell Steuer entstehen. Aber auch das ist kein Problem, die fängt mit 14 % auf die ersten 100,- Euro mehr, an.
Alle Angaben sind monatlich. Single und Steuerklasse 1
Minijob: für dich Steuer- und Sozialversicherungsfrei (wenn du nicht freiwillig in die Rentenversicherung einzahlst)
Midijob: steuer- und sozialversicherungspflichtig
freiberufliche Tätigkeit: steuerpflichtig.
Dann macht es doch aber am meisten Sinn das freiberufliche Weg zu lassen oder? Da bleibt ja dann auch nicht mehr viel übrig
761 brutto