Wie trage ich weitere Tätigkeiten im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein?

1 Antwort

  1. Damit ist doch die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt schon bekannt, denn Du wirst ja für 2014-2016 Steuererklärungen eingereicht haben.
  2. Soweit Du in 2014-2016 nicht jeweils über 17.500,- euro Umsatz hattest, hast Du durch die Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis auf Regelbesteuerung optiert und bist daran gebunden, zumindest noch für 2017 und 2018.
  3. Im Fragebogen wirst Du ja gefragt, wo Du bisher steuerlich geführt wurdest. Dort das Finanzamt und die Steuernummer eintragen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Luisa1 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 10:39

Danke für die Antwort! Leider habe ich bis dato keine Steuernummer und habe mich auch vorher noch nie beim Finanzamt gemeldet (hinsichtlich Steuererklärung o.ä.). Ich möchte das jetzt aber natürlich schnellstens nachholen. Wie gehe ich da am besten vor?

Ich werde also die Steuererklärung für 2014-2016 in diesem Jahr nachreichen müssen. Doch jetzt die die Frage, wie ich dann an die Steuernummer komme, da ich meine aktuelle Tätigkeit als Yogalehrerin nicht angemeldet habe?