Wie trage ich weitere Tätigkeiten im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein?
Hallo, ich habe eine Frage zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ich möchte gerne meine Tätigkeit als freiberufliche Yogalehrerin anmelden, welches ich neben meinem Job als Angestellte (seit Juni 2017) ausübe. Ich schreibe momentan Rechnungen mit der Klausel § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), die mich von Umsatzsteuern befreit.
Allerdings habe ich vor der Arbeit als Yogalehrerin noch zwei weitere Tätigkeiten während meines Studiums ausgeführt. Bei der ersten Tätigkeit habe ich im Jahr 2014 eine Rechnung für einen Videoschnitt gestellt, die damals jedoch mit Umsatzsteuer von 19% zu versehen war, da dies so vom Auftraggeber gefordert wurde. Bei der zweiten Tätigkeit habe ich zwischen 2015-2016 als Yogalehrer-Assistenz in einem Yogastudio gearbeitet und auch hier Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben.
Die Frage ist jetzt, wie ich diese beiden vorherigen Tätigkeiten in den Fragebogen eintragen muss?
1 Antwort
- Damit ist doch die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt schon bekannt, denn Du wirst ja für 2014-2016 Steuererklärungen eingereicht haben.
- Soweit Du in 2014-2016 nicht jeweils über 17.500,- euro Umsatz hattest, hast Du durch die Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis auf Regelbesteuerung optiert und bist daran gebunden, zumindest noch für 2017 und 2018.
- Im Fragebogen wirst Du ja gefragt, wo Du bisher steuerlich geführt wurdest. Dort das Finanzamt und die Steuernummer eintragen.
Danke für die Antwort! Leider habe ich bis dato keine Steuernummer und habe mich auch vorher noch nie beim Finanzamt gemeldet (hinsichtlich Steuererklärung o.ä.). Ich möchte das jetzt aber natürlich schnellstens nachholen. Wie gehe ich da am besten vor?
Ich werde also die Steuererklärung für 2014-2016 in diesem Jahr nachreichen müssen. Doch jetzt die die Frage, wie ich dann an die Steuernummer komme, da ich meine aktuelle Tätigkeit als Yogalehrerin nicht angemeldet habe?