Studentenappartment kaufen, an Kind vermieten und absetzen
wir überlegen, ein Appartment für eines unserer Kinder zum Studieren zu kaufen. Wir wollen durchrechnen, was die besten Variante ist. Und da fällt uns auch diese ein:
- Eltern kaufen Appartement
- sind Vermieter
- Mieter ist das Kind, das studiert
Nachdem das Geld alles letztendlich aus der Quelle der Eltern kommt, stellen wir uns die Frage, ob man über so ein Konstrukt die Kosten (Zinsen etc) steuerlich geltend machen kann.
Ist so ein Konstrukt möglich?
2 Antworten
Der als Anlage beigefügte Link beschreibt die verschiedenen denkbaren Variationen so ausführlich dass da keine weiteren Fragen mehr offen bleiben und ich nur noch fesstellen kann: Es ist möglich, man muß aber alle Details gut durchplanen:
http://www.metax.de/downloads/2010-04-Vermietung-an-Angehoerige.pdf
keine weiteren Fragen mehr offen bleiben
Naja, ich habe mich mal um die Aktualität des Links gekümmert;-)
das PDF werde ich mir heute mit ins Bett nehmen.
Danke!
Im Grunde beschreibt der Link von Privatier59 die generelle Linie, wäre nur der Hinweis auf die notwendigen Miethöhen nicht überholt. Derzeit gilt nach § 21 Abs. 2 EStG eine 66 %-Grenze:
"Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich."
Darüberhinaus sollte man als Vermieter auch die steuerliche 10-Jahresgrenze für Spekulationsgewinne bei Immobilienverkäufen beachten und dementsprechend seinen Planungshorizont von 7 auf 10 Jahre zwischen Erwerb und Veräußerung anheben. Dann sind etwaige Verkaufsgewinne nämlich einkommensteuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 EStG). Aber wenn die Studentenbude gut vermietbar ist und die Bonität der Studenten (Vorsicht bei Elternbürgschaft zusätzlich zu einer 3-Monats-Kaution!) stimmt, dann kann man so ein Objekt sicherlich auch noch länger halten, wenn die Objektverwaltung nicht zu mühsam und nervenaufreibend ist.
die 10-Jahresfrist macht natürlich Sinn. Klar!
Und das mit den 66% ist reiner "Gestaltungsspielraum" - letztendlich.