Steuervorauszahlung Erstattung
Bin selbständig und eingestuft mit einer quartalsweisen Vorauszahlung der Einkommensteuer und Soli. Nun läuft es dieses Jahr nicht so rund und ich habe jetzt schon viel mehr vorausgezahlt (1. bis 3. Quartal) als ich insgesamt zahlen muss. Kann man außer der Herabsetzung der noch letzten Vorauszahlung auf 0, die jetzt schon zuviel gezahlten Beträge zurückbekommen?
Die Jahressteuererklärung wird erst nächstes Jahr gemacht.
2 Antworten
Nein, Vorauszahlungen nachträglich herunter setzen und einen Teilbetrag erstatten, das wird wohl kaum klappen. Oder besser ausgedrückt, ich habe das noch nie gesehen. Du kannst es ja probieren, ob Du nun nur den Antrag schreibst die Vorauszahlung Dezember auf 0,- zu setzen, , oder den Antrag schreibst Jahresvorauszahlungen auf X, abzüglich schon gezahlter Y , bitte erstatten Sie ....,- Euro, ist ja die gleiche Arbeit.
Dein Geschäft ist doch nicht erst im Oktober abgesackt.
Wäre es nicht besser gewesen mit der BWA vom Juli den Herabsetzungsantrag schon für den Septembertermin zu machen?
Da gem. § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG die Änderung der Vorauszahlungen für 2014 noch bis zum 31. März 2016 erfolgen kann - und zwar zwecks Anpassung "an die Einkommensteuer ..., die sich für den Veranlagungszeitraum voraussichtlich ergeben wird", ist auch die Herabsetzung auf einen Gesamtbetrag unter der Summe, die du bereits gezahlt hast, möglich. Zwar handelt es sich dem Wortlaut nach um eine Kann-Vorschrift, aber wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, muss das Finanzamt pflichtgemäß von seinem Ermessen auch zu deinen Gunsten Gebrauch machen, denn Kann bedeutet ja nicht willkürliche, sondern sachgerechte Entscheidung.