Ich habe Lohnsteuerklasse 3 und habe eine Vorauszahlung zu leisten. Kann man dies umgehen, wenn man in die Steuerklasse 4 wechselt, da man mehr LS zahlt?
Ich habe dieses Jahr wieder eine Steuernachzahlung in Höhe von 1200 Euro erhalten, da die Vorauszahlung für 2016 gilt und da der Bescheid für 2015 ist wurde dies vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Da werde ich allerdings mal nachhaken, vielleicht weiß hier jemand ja etwas.
Wie schaut es denn aus, wenn ich die Steuerklasse von 3/5 auf 4/4 ändere? Da sich ja das Einkommen ändern in Höhe des Netto-einkommens da man ja mehr Lohnsteuer zahlt, müsste das Finanzamt rein theoretisch die Vorauszahlung aussetzen/abschaffen, oder sehe ich das falsch?
Ich wohne in Hessen, genauer gesagt in Frankfurt am Main
2 Antworten
Deine Überlegungen sind grundsätzlich richtig.
Vorauszahlung für 2016
Natürlich können diese Vorauszahlungen nur auf die Einkommensteuer 2016 angerechnet werden. Das ist bei den Betriebskostenvorauszahlungen bei einer Wohnung auch nicht anders.
Steuerklasse von 3/5 auf 4/4 ändere
Ja, so ist es. Allerdings ist die weitere Überlegung nicht ganz nachvollziehbar. Wo ist denn der Unterschied, ob ich pro Jahr 1.200 Euro mehr an Vorauszahlungen leiste (also 4 x 300 Euro) oder ob mir vom Lohn jeweils 100 Euro mehr an Steuern abgezogen werden?
Hallo,
nachvollziehbar, um Lohnsteuer Vorauszahlungen zu vermeiden, kann auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit dem Faktorverfahren gewählt werden. Der Antrag ist von beiden Ehepartnern beim Finanzamt zu stellen.
näheres:
https://www.vlh.de/familie-leben/heirat/steuerklasse-iv-4-mit-faktor-das-sind-die-vorteile.html