Steuernachzahlung wegen Riester?
Hallo,
heute bekam ich den Steuerbescheid für 2015. Resultat 122€ Nachzahlung. Es werden seltsame 450€ Kapitalerträge aufgeführt. Ich habe jedoch weder soviel Zinsen noch sonstige Kapitalerträge erwirtschaftet. Anruf beim FA: Mein Riestervertrag (mom. beitragsfrei) hätte diese 450€ erwirtschaftet. Da ich den Vertrag schädlich verwende (Auszahlung mit 60J) müsse ich die Erträge nun jährlich versteuern. Stimmt das? Außerdem ist mein Vertrag noch im Minus, duch Provision etc. Wo ist dann ein zu versteuernder Gewinn? Ich bins sowas von leid. Hätte ich nur niemals damit angefangen.
Gruß
5 Antworten
Und genau deswegen habe ich und werde ich auch niemals einen Riester-Vertrag abschließen. Das ist nur einer der vielen Gründe, die gegen Riester sprechen.
Nun aber zur Sache: Die Daten werden dem Finanzamt automatisch mitgeteilt, das Finanzamt muss die dann ansetzen.
Wenn du meinst, dass das nicht richtig ist, musst du dich mit dem Riester-Anbieter in Verbindung setzen und versuchen die Sache zu klären.
Sollten das tatsächlich Kapitalerträge sein und du hast den Sparer-Puachbetrag von 801 € noch nicht ausgenutzt kannst du das mit dem Finanzamt klären.
Aber sachlich, die können auch nichts dafür, dass du geriestert hast.....
Danke.
Aber dort ist die Rede von Aufloesung. Mein Vertrag ist lediglich beitragsfrei gestellt. Demnach duerfte die Besteuerung und Rueckforderung von Zulagen doch erst bei Auszahlung erfolgen. Daher verstehe ich nicht, dass das FA nun jaehrlich Kapitalertragszinsen fordern will. Ich koennte den Vertrag auch jederzeit aendern. Was dann? Bekomme ich dann das Geld wieder, wenn ich ihn in eine Lebenslange Rente aendere?
Weiterhin ist noch ein Pauschbetrag groeßer 450 Euro vorhanden.
Ich habe das Gefuehl, hier stimmt was nicht.
Wenn du nur beitragsfrei gestellt hast liegt weder eine schädliche Verwendung vor, noch ist irgendwas zugeflossen.
Hallo,
die Frage, stimmt das ? wird dir auch hier mit " ja " beantwortet:
http://www.riester-rente-ratgeber.de/steuerliche-foerderung/foerderschaedliche-verwendung
du hast dich wohl nicht oder schlecht beraten lassen ?
.....dann warte noch etwas, es meldet sich sicher im Laufe der nächsten Std. ein Mitglied, das hierzu eine fachmännische Aussage treffen kann.
a' sehe soeben ein hilfreiches Feedback ! Viel Erfolg !
Da ich den Vertrag schädlich verwende (Auszahlung mit 60J) müsse ich die Erträge nun jährlich versteuern. Stimmt das?
Auszahlung mit 60 ist nicht unbedingt eine schädliche Verwendung, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2012 abgeschlossen und der Einlösungsbeitrag bezahlt wurde. Dann kann mit 60 unschädlich abgerufen werden. Bei späterem Beginn frühestens mit 62.
Die Rente aus dem Riestervertrag ist aber natürlich in jedem Fall zu 100% als sonstige Einkünfte (Rente) der Steuerpflicht zu unterwerfen (§ 22, Nr. 5 EStG) .
Außerdem ist mein Vertrag noch im Minus, duch Provision etc. Wo ist dann ein zu versteuernder Gewinn?
Bei Riester wird nicht der Ertrag besteuert, wie bei einer gewöhnlichen privaten Rentenversicherung, sondern das gesamte Kapital (= deine Beiträge, Zulagen und Erträge), sobald es zufließt. Dies nennt man nachgelagerte Besteuerung. Im Gegenzug sind die Beiträge zu 100% steuerlich abzugsfähig.
Die Unklarheit ist wohl entstanden weil der "Berater" seinen Job nicht gemacht hat, du es nicht verstanden hast oder gänzlich ohne professionelle Hilfe unterwegs warst.
Also:
Abschluss 2008.
Noch bin ich lange keine 60. :)
Somit auch bislang keinerlei Auszahlungen.
Ich denke schon, dass ich das alles bei Abschluss verstanden habe:
Beiträge während Sparphase steuerbegünstigt.
Da Auszahlung mit 60, Rückzahlung der staatl. Zuschüsse und Besteuerung mit Steuersatz, der sich eben dann bei Auszahlung ergibt.
Das Ganze wäre natürlich in eine lebenslange Zusatzrente überführbar.
Somit dürften, so verstehe ich die Antworten bislang, "heute" keine "Kapitalerträge" zu versteuern sein.
Wer von Riester abrät, hat einfach keine Ahnung und sollte überlegen, ob er sich zu dem Thema äußern sollte.
Dass ein Haus einstürzt, wenn man eine Säule (gesetzliche Rente) schwächt und nicht durch eine andere Säule (hoch geförderte private Vorsorge) ersetzt, sollte jedem klar sein. Riester-bashing und das Gejammere über Altesarmut passen ganz ausgezeichnet zusammen.
Das hätte der Gesetzgeber anders regeln können und das hätte er auch besser machen können. Wer aber auf die (deutliche) Rentenkürzung nicht damit reagiert, dass er die (deutliche) Förderung privater Altersvorsorge mitnimmt, darf sich nicht hinterher beschweren.
Natürlich gibt es Unterschiede und schlechte, die Haftung mißachtende Beratungen. Riester ist definiv kein Strucki- oder Direktvertriebsprodukt. Mit einer Verteilung der Provision auf mindestens zehn Jahre und Förderung von Fondssparplänen, war das auch so gedacht. Dann kamen fünf Jahre und dann Bauriester. Dass inzwischen überlegt wird, Riester ganz abzuschaffen, ist den durch Lobbyarbeit herbeigeführten Änderungen zu verdanken. Gut beraten sind Riesterprodukte höchst interessante, schlecht oder nicht beraten schlechte Produkte.
Zu deiner Frage: offensichtlich hat deine Versicherung ganz was anderes gemeldet, als du denkst. Sie meldet förderschädliche Verwendung (sonst keine Kapitalerträge). Du hast deiner Meinung nach den Vertrag nur beitragsfrei gestellt, was nicht förderschädlich ist. Die Lösung liegt bei der Versicherung. Tendenziell solltest du bei dem aufschlagen, der den Vertrag betreut (Makler?). Der soll das klären.
Verwirrend ist auch, dass dir erklärt wurde, es wären Kapitalerträge. Unter dem Freibetrag dürften die zu keiner Steuer führen. Da gibt es ohne andere Kapitaleinkünfte offensichtlich einen Fehler in der Erklärung/dem Bescheid, also Einspruch einlegen.
Möglich ist aber auch Folgendes: Du bekammst schon die Riester-Rente (ab 60 möglich) und die 450 € aus dem Vertrag sind steuerpflichtig, werden also mit deinen anderen Einkünften versteuert. Daraus hat sich die Nachzahlung ergeben und wäre logisch. Einzig falsch wäre dann, dass der Sachbarbeiter im Finanzamt das nicht verstanden und dir falsche Auskünfte gegeben hat. Noch sind Riester-Rentner, die auf die Rente auch noch Steuer zahlen müssen, eine Seltenheit. Dazu passt allerdings auch nicht, dass du von einem momentan beitragsfreien Vertrag schreibst.
Die Auszahlungen sind unabhängig vom Ertrag des Vertrags steuerpflichtig. Wenn du allerdings direkte Zulagen und Steuererspanis mit berücksichtigst, dürfte auch bei der schlechtesten und viel zu alt abgeschlossenen Rentenversicherung eine positive Rendite entstehen. Außer natürlich, du bist falsch beraten worden.
Wer von Riester abrät, hat einfach keine Ahnung und sollte überlegen, ob er sich zu dem Thema äußern sollte
Das hätte der Gesetzgeber anders regeln können und das hätte er auch besser machen können
Ach was......
Im zweiten Satz schon zugeben, dass Riester eher suboptimal ist.....
Selbstverständlich ist es schlecht. Nur hat das nichts damit zu tun, dass er die Renten gekürzt und durch hoch geförderte private Altersvorsorge ergänzt hat.
Nebenbei verwaltet unser Unternehmen Vermögen. Riester spielt dabei keine Rolle (weniger als 1/4 %). Trotzdem wäre es oft genug ein Beratungsfehler gewesen, nicht darauf hinzuweisen, dass wenn Altersvorsorge (auch) ein Thema ist, abhängig vom Alter ein Riester-geförderter Fondssparplan attraktiver als alles andere ist.
Der Staat legt ganz einfach z. B. die Hälfte drauf! Dass das was bringt, ist eigentlich logisch.
Merken
Benachrichtigung erhalten
Melden
Wiedereinstellen sperren
Diese
Danke.
Aber dort ist die Rede von Aufloesung. Mein Vertrag ist lediglich beitragsfrei gestellt. Demnach duerfte die Besteuerung und Rueckforderung von Zulagen doch erst bei Auszahlung erfolgen. Daher verstehe ich nicht, dass das FA nun jaehrlich Kapitalertragszinsen fordern will. Ich koennte den Vertrag auch jederzeit aendern. Was dann? Bekomme ich dann das Geld wieder, wenn ich ihn in eine Lebenslange Rente aendere?
Weiterhin ist noch ein Pauschbetrag groeßer 450 Euro vorhanden.