Steuerlich Erfassung für Einzelunternehmen. Sonderausgaben, Steuerabzugsbeträge und bisherige persönliche Verhältnisse?
Hallo, ich fülle gerade den Bogen zur steuerlichen Erfassung aus. Ich bin zurzeit Vollzeit angestellt und das Gewerbe wird nebenberuflich ausgeführt.
An zwei Punkten bin ich mir unsicher:
13 - Angaben zur Festsetzung der VorauszahlungenIch habe gelesen, dass man Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge nicht ausfüllen muss und das FA diese dann aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre berechnet. Stimmt das?
Kann ich diese Felder wirklich leer lassen und muss dadurch nicht mit einer erhöhten Vorauszahlung rechnen, da ich bei "Nichtselbstständige Arbeit" meinen Brutto Jahresgehalt angegeben habe?
6 - Bisherige persönliche Verhältnisse"Falls Sie in den letzten drei Jahren für Zwecke der Einkommensteuer steuerlich erfasst waren"
Wie bereits erwähnt, bin ich zurzeit Vollzeit angestellt. Dadurch bin ich aber nicht automatisch für Zwecke der Einkommenssteuer steuerlich erfasst, richtig? Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und hab auch nur eine SteuerID und keine Steuernummer.
3 Antworten
13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Bei den Fragebögen, die wir für Mandanten ausfüllen, füllen wir alles aus, was wir wissen. Also in Deinem Fall bei den Vorsorgeaufwendungen, die Sozialversicherungsbeiträge des Vorjahres. Ich würde die Lohnsteuerbescheinigung einfach eins zu eins übernehmen.
Allerdings sind Deine Angaben zum erwarteten Gewinn und erwarteten Umsatz viel entscheidender.
Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und hab auch nur eine SteuerID und keine Steuernummer.
Kein Problem, Du gibst die Steuer-ID an und bekommst dann eine Steuernummer zugeteilt.
Selbst wenn die Vorauszahlung "erhöht" festgesetzt würde - es ist ja nur eine Vorauszahlung, mit der Veranlagung würden Sie zu viel gezahlte Beträge ja zurückbekommen, außerdem kann man jederzeit einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen.
Bei der zweiten Frage haben Sie Recht, Sie sind noch nicht erfasst.
Frage 1:
Das kannst du vorerst auslassen, da dein Gewerbe noch keine Einnahmen macht aus den eine Vorauszahlung berechnet werden könnte.
Frage 2:
Ja das stimmt.
Ich frage mich nur warum nicht? Es lohnt sich fast immer!
Ich würde die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsbeträge und Sonderausgaben auf jeden Fall eintragen. Das FA "weiß" diese Beträge erst ab Ende Februar des Folgejahres, nachdem diese gemeldet wurden. Also lieber eintragen, wenn man keine erhöhten Vorauszahlungen haben will.
Danke für deine Antwort!
Zu 1:
Das heißt, ich trage unter Gewerbebetrieb die voraussichtlichen Einkünfte aus dem Gewerbe ein und unter Nichtselbstständige Arbeit meinen Brutto Jahresgehalt.
Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge lasse ich aus und das Finanzamt weiß, dass mein Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits für meine nichtselbstständige Arbeit einbehält?
Zu 2:
Die Frage stelle ich mir mittlerweile auch, habe mich vorher leider null mit Steuern befasst :)