Du fühlst eine Anlage EÜR aus und den daraus ermittelten Gewinn gibts du in der Anlage S an.

Solltest du keine Betriebsausgaben haben, kannst du pauschal 25% der Einkünfte als Betriebsausgaben ansetzen.

Ggf ist noch die Übungsleiterpauschale bei dir zu prüfen. Der Sachverhalt gibt wenig her, daher kann ich nicht genau sagen ob sie bei dir greift.

Bei der Übungsleiterpauschale ist es wichtig, dass bis zu ihrem Höchstbetrag nur sie angesetzt werden kann. Die Betriebsausgaben/Werbungskosten können nur dann angesetzt werden, wenn sie die Übungsleiterpauschale übersteigen ansonsten sind diese nicht anzugeben.

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Der Begriff GrundERWERBsteuer sagt eigentlich schon aus ob die Steuer anfällt oder nicht.

Beim Tausch handelt es sich auch um einen Erwerb, nur wird hier nicht mit Geld bezahlt sondern mit einer identischen Wohnung. Es findet also eine Aufrechnung statt.

Da ihr vermutlich keinen Preis für die Wohnungen bestimmt habt, muss diese durch einen Sachverständigen ermittelt werden und das ist dann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.

Die Steuer müssen dann sowohl du für deinen „Erwerb“, als auch dein Bruder für seinen „Erwerb“ bezahlen.

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https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Teilzeit-Unternehmen/Anmeldung/Geschenkartikel-auf-Weihnachtsmarkt-verkaufen-Gewerbeschein.html

2er Treffer bei Google…. Ist in manchen Fällen schneller als das gleiche in einem Forum einzutippen.

Antwort: Grundsätzlich Ja.

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Rein rechtlich bist du bis zum 31.08 ein normaler Mitarbeiter wie jeder andere. Somit hast du bis dahin die gleichen Rechte und Pflichten.

Außer es wurde in deinem Arbeitsvertrag etwas spezielles diesbezüglich vereinbart.

Ich habe selbst schonmal eine rückwirkend geltende Erhöhung nachträglich ausbezahlt bekommen, obwohl ich nicht mehr für den AG tätig gewesen bin. Dies aus dem Grund, dass ich zu dem Zeitpunkt und den Folgemonaten bis zum Kündigungszeitpunkt rechtlich Anspruch darauf gehabt habe.

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„Ich kenne mich null aus“

Sind ja schon mal gute Voraussetzungen….

Was willst du eigentlich fragen?

Finanzamt und Versicherungen sind verschiedene Paar Schuhe…

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Die Haftpflichtversicherung (wenn so eine vorhanden ist) wird es zahlen.

Lass das Gerät einfach reparieren und schick ihr dann die Rechnung zu, welche sie an die Versicherung weiterleiten soll.

Ich hoffe Ihr habt Fotos am Ort des Geschehens und der Beschädigung gemacht.

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Dein Bafög ist Elternabhängig, weil sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind.

Ich weiẞ zwar nicht wie deine Mutter auf die Zahl von 700€+ an KG (219€)und KiZ (481€+??) (nur für dich?) kommt…. Aber das KG fällt auf nicht weg. Und bei dem KiZ muss man das Gesamteinkommen betrachten. Das Einkommen des Kindes zählt „nur“ zu 45% in der Berechnung.

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Wenn du unter dem Freibetrag bist, dann musst du eine NV-Bescheinigung abgeben.

Nichts melden wäre „Steuerhinterziehung“

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Möglicherweise bei der KfW?

Beziehungsweise einen Finanz-/Bankberater kontaktieren.

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Wo liegt hier Betrug vor? Das einzige was vorliegt ist eine - derzeit - unnötige Panikmacherei.

Du hast doch eine Sendungsnummer bekommen.

Wann wurde die Ware verschickt? Wo befindet sie sich jetzt?

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