Steuerklasse bei EU Rente +Gehalt?
Hallo! Ich möchte neben meiner EU Rente im zulässigen Rahmen eine Tätigkeit aufnehmen.
Die Einkünfte aus dieser würden nach Steuerklasse 6 besteuert.
Ändert sich auch die bisherige Steuerklasse (Stkl. 1) der Rente oder bleibt diese gleich?
3 Antworten
Renten gehören zu den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG. Diese unterliegen keinem Lohnsteuerabzug. "Das Finanzamt" hat diese Aussage garantiert so nicht getroffen.
Ob die Nebentätigkeit einem Lohnsteuerabzug der Klasse 1 oder 6 unterworfen wird, spielt vielleicht für die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens eine Rolle, hat aber keine Auswirkung auf die letztendliche Einkommensteuerlast. Über die Lohnsteuerklassenwahl wird nur die Höhe der monatlichen Einkommensteuervorauszahlung in Form des Lohnsteuerabzuges entschieden.
Wenn Sie sich Gedanken über eine Lohnsteuerklassenwahl machen müssen, gehe ich davon aus, dass Sie mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Somit wird eine Einkommensteuererklärung fällig. In dieser werden Ihnen dann Ihre Lohnsteuerabzüge als Vorauszahlung angerechnet.
Irgendwie kommt mir der user-Name ja entfernt bekannt vor. Aber der Schreibstil nicht. ?
Als Arbeitnehmer hast du Steuerklasse 1.
Bei einem weiteren Job die Steuerklasse 6.
Als Rentner hast du keine Steuerklasse.
Weshalb bist du der Meinung, dass du als Rentner in der Steuerklasse 1 bist?
Das ist jetzt interessant. Was sagt da jetzt die Community dazu sagt. Ich bin auch EU Rentner , das eürde mich interessieren.
Ich schätze, dass entweder die Frage oder die Antwort missverstanden wurde. Wenn Mounti gefragt hat 'welche Steuerklasse habe ich als EU-Rentnerin', dann lautet die Antwort korrekt '1'. Mounti hat dies dann evtl. auf die Rente bezogen, was aber - da bei Renten Steuerklassen keine Rolle spielen - falsch ist.
(@Mounti: Du schreibst 'EU-Rente'. Die einzige landläufig als 'Rente' bezeichnete Altersversorgung wäre eine Betriebsrente - DIE wird tatsächlich 'über Steuerkarte' vom AG bezahlt, stellt aber im steuerrechtlichen Sinne einen Versorgungsbezug und keine Rente dar. Du musst einem AG Deine Steuer-ID-Nummer geben, der ruft dann Deine persönlichen Besteuerungsmerkmale elektronisch ab.)
EU Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente
Im Grunde geht es darum, ob ich meine Rente dann auch über Stkl. 6 versteuern muss.