Besteuerung bei Verkäufen über Steam?
Hallo an alle,
Ich habe heute eine etwas, wie ich finde, kompliziertere Frage.
Ich habe ein Unternehmen gegründet, das Spiele über Steam verkauft. Bei Steam handelt es sich um einen U.S. amerikanischen Onlineshop, welcher den rein digitalen Vertrieb und die rein digitale Auslieferung, sowie die Zahlungsangelegenheiten abwickelt. Hier die Website: https://store.steampowered.com/
Die Spiele, die ich verkaufe, wurden entweder von mir selbst oder von anderen erstellt, die über mein Unternehmen verkaufen wollen. Ich oder die anderen besitzen die Urheberrechte an diesen Spielen. Im Endeffekt besitze ich einen Verlag.
Nun ist es so, dass Steam als amerikanisches Unternehmen erstmal 30% aller Gewinne einbehält, um damit die Steuern zu bezahlen, soweit ja kein Problem.
Mein Unternehmen ist allerdings in Deutschland ansässig, weswegen ich dann ja auf die übrigen 70% erneut Umsatzsteuer zahlen müsste, wenn ich es richtig verstehe?
Ich weiß, dass es ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und den USA gibt, das Doppelbesteuerungen vermeiden soll, aber ich finde das Dokument nur auf Englisch und obwohl ich die Sprache ganz gut kann, reicht es nicht für einen Gesetzestext über Steuerrecht.
Dann gibt es noch die Sache mit der ITIN, bei der ich aber nichtmal weiß, ob ich sie überhaupt erhalten kann.
Meine Fragen:
Wie wird das ganze versteuert? Doppelt? Nur in den USA? Nur in Deutschland?
Was bringt mir das Steuerabkommen?
Brauche ich eine ITIN? Kriege ich überhaupt eine ITIN?
Danke schonmal an alle!
2 Antworten
Grundsatz: Einkommensteuer entsteht am Ort des Wohnsitzes, Umsatzsteuer dort wo sich die Ware am Ende der Lieferung befindet bzw. wo die Leistung erbracht wird.
Steam ist ein Verkaufskommissionär,sie verkaufen im eigenen Namen, auf fremde Rechnung.
Du kennst nach meiner Kenntnis den einzelnen Kunden gar nciht. Der Kunde kauft bei Steam, Du verkaufst an Steam. Die behalten nicht 30 % vom Gewinn, sondern 30 % vom Umsatz.
Die Lieferungen an Steam sind Umsatzsteueerfrei für Dich, denn Ort der Lieferung ist der Sitz von Steam (§ 3 a UStG).
Dein Gewinn (Umsatz abzüglich Kosten) versteuerst Du in Deutschland, weil hier DeineBetriebsstätte ist.
Dafür brauchen wir das DBA gar nicht zu bemühen, denn weder hast Du in den USA einen Wohnsitz, noch hat Dein Unternehmen einen Sitz, oder eine Betriebstätte in den USA.
So einfach lassen sich Probleme lösen,wenn man die Sache Schritt für Schritt angeht.
Wenn ich dort etwas kaufe, zahle ich meine Rechnung direkt an Steam, nicht an denjenigen, der die Software erstellt hat.
Genau, Du kaufst bei Steam.
Aber denke an Deine Verkäufe über Steam. Machst Du den Preis der Ware, oder macht Steam den?
Steam verkauft zu dem von Dir bestimmten Preis und zieht sich dann die Provision von 30 % ab.
Sie verkaufen "im eigen Namen (Steam) aber für fremde Rechnung (Originalverkäufer)" udn das ist ein Verkaufskommissionär.
Kommissionär ist nach der Definition des § 383 Abs. 1 HGB, wer gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines Dritten in eigenem Namen an- oder verkauft.
Aber für den Fall ist es völlig egal. Du handelst mir Steam. Steam ist ein Unternehmen mit Sitz in den USA.
Damit ist Ort der Leistung in den USA (§ 3a UStG) und somit ist keine Umsatzsteuer zu berechnen.
Die 30% vom Umsatz, die einbehalten werden, sind für Steuern in den USA reserviert, wenn ich es richtig verstehe.
Wenn die das so definieren, dann zeige mir mal den Passus in deren AGB bitte.
Da meine Betriebsstätte in Deutschland ist, würde das ja bedeuten, dass ich mir diese 30% erstatten lassen kann, um den Umsatz dann in Deutschland zu versteuern, ist das korrekt?
Die fRage der Betriebsstätte betrifft nicht die Umsatzsteur, sondern die Einkommensteur+Gewerbesteuer und drt ist Bemessungsgrundlage der Gewinn.
Wenn die 30 % für "Steuern" wären, wovon lebt dann Steam? Aus meiner sicht ist das deren Provision für den Verkauf und für Dich damit Betriebsausgabe. Die ziehst Du, wie alle anderen Kosten auch, vom Bruttoerlös ab udn der Rest ist Gewinn, der zu versteuern ist.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich bin mir sicher, dass du nicht nur mir, sondern in Zukunft auch vielen anderen helfen wirst.
Wenn ich bei Steam kaufe, zahle ich nur an Steam. Sie sind also offenbar ein Verkaufskommissionär, vielen Dank für die Klarstellung.
Die 30% ergeben sich aus diesem FAQ von der Website:
https://partner.steamgames.com/doc/finance/taxfaq?l=french&language=german
Frage: Wie hoch ist die Quellensteuer, die von meiner Auszahlung einbehalten wird?
Antwort: Nach dem Ausfüllen des Steuerfragebogens wird Ihnen der Quellensteuersatz in Prozent mitgeteilt. Der Quellensteuersatz kann basierend auf den Angaben, die Sie im Steuerfragebogen gemacht haben, zwischen 0 und 30 % der aus den USA stammenden Einnahmen liegen. Wenn Ihr Quellensteuersatz 30 % beträgt und ein Einkommenssteuerabkommen zwischen Ihrem Heimatland und den USA besteht, sollten Sie den Steuerfragebogen erneut ausfüllen und eine US-TIN oder eine TIN Ihres Landes angeben, um den Quellensteuersatz zu reduzieren. Länder, die ein Steuerabkommen mit den USA haben, finden Sie hier:
http://www.irs.gov/Businesses/International-Businesses/United-States-Income-Tax-Treaties-A-to-Z
Dieser Link hat mich zu einer Liste an Steuerabkommen geführt, von dem es wohl auch eines zwischen den USA und Deutschland gibt, aber ich habe das Dokument offen gesagt nicht verstanden.
Wer wird mich also für den Umsatz versteuern? Steam in den USA? Ich in Deutschland? Beide?
Wovon Steam lebt, ist einfach zu beantworten. Die Plattform erhebt eine Gebühr von 100 $ für jeden Titel der eingereicht wird und danach eine Gebühr von 0.5% auf jeden Verkauf.
Ich habe nun zudem herausgefunden, dass es nicht nur eine ITIN, sondern auch ein EIN gibt, welche für Unternehmen benutzt wird. Da mein Unternehmen keine Einzelperson ist, sollte ich eine EIN beantragen, ist das korrekt? Ich führe ein Einzelunternehmen, könnte mich aber selber anstellen und das Unternehmen in eine UG umwandeln, sollte dies nötig sein.
ICh htte im letzten Jahr keinen Mandanten, der mit den USA Verbindung hatte. Also musst Du eine USt-ID beantragen und die in das Steuerformular eintragen, dann werden keine 19 % von Deinen Umsätzen abgezogen.
Die Beschreibung auf deren Seite ist wortreich, aber unübersichtlich.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=9A63E50D63F003E79A44
Bist du sicher, dass Steam ein Verkaufskommissionär ist? Wenn ich dort etwas kaufe, zahle ich meine Rechnung direkt an Steam, nicht an denjenigen, der die Software erstellt hat. Auch kümmert sich Steam zum Beispiel um die Rückerstattung, falls das Produkt nicht funktioniert. Es kommt zu keiner Interaktion zwischen mir als Käufer und demjenigen, der die Ware erstellt hat, ich interagiere ausschließlich mit der Plattform Steam. Auch muss die Ware, nachdem sie bei Steam gekauft wurde, immer über das von Steam gestellte Programm gestartet werden.
Nein, ich kenne die einzelnen Kunden nicht, da Steam für mich die Ware anbietet, den Verkauf abwickelt und den Download zur Verfügung stellt.
Die 30% vom Umsatz, die einbehalten werden, sind für Steuern in den USA reserviert, wenn ich es richtig verstehe. Da meine Betriebsstätte in Deutschland ist, würde das ja bedeuten, dass ich mir diese 30% erstatten lassen kann, um den Umsatz dann in Deutschland zu versteuern, ist das korrekt? Wie komme ich an die von Steam einbehaltenen 30%? Muss ich dafür nicht an die IRS herantreten?