Hallo Allerseits,
Mal angenommen ich arbeite als DJ und habe ein Gewerbe, - mit "Kleinunternehmerrgelung".
Ist es mir möglich digital gekaufte Musik über die Betriebsausgaben abzusetzten?
und wenn ja, unter welcher Kategorie macht man dies am besten?
Ich selbst würde es als ein "immaterielles Wirtschaftsgut" behandeln, weiß es aber nicht wirklich...denn es gibt ja Kategorien wie:
- "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten"
- "sonstige Betriebsausgaben"
denn was auch noch mitbedacht werden müsste, ist das jeder digitale Musikanbieter,zumindest für 2014 unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze auf den Nettopreis der digitalen Musik raufgepackt hat. Bei folgenden Anbietern habe ich 2014, folgende Mehrwertsteuer bezahlt:
Die Fragen, die in mir demzufolge entstehen, sind:
Wie bringe ich die unterschiedlich besteuerten Summen richtig unter ein Dach?
Als Beispiel:
Ich habe bei "Google Play" 158 Songs für 179,52 EUR (inkl. 23% MwSt) gekauft.
und bei "Beatport" 100 Songs für 150,00 EUR (inkl. 15% MwSt) gekauft.
-Wie gehe ich damit am besten um?
-Werden die 179,52 EUR und die 150,00 EUR zusammenaddiert und so übernommen,wovon dann am Ende 19% MwSt abgezogen werden?
-darf man die Summen wegen der unterschiedlichen Besteuerung überhaupt zusammenzählen?
-oder zieht man wie ursprünglich gekauft, von den 179,52 EUR die 23% MwSt ab und von den 150,00 EUR die 15% MwSt ?
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen,
Liebe Grüße,Marlon