steuererklärung bei getrennten Haushalten und getrennt lebend?
Muss meine Tochter eine gemeinsamen Steuererklärung mitmachen?? Obwohl sie schon mit Ihrer getrennt lebenden Partnerin auch getrennte Haushalte hatten? Sie waren zwar 2018 noch nicht geschieden ,aber meine Tochter lebte vom Trennungsunterhalt und zuschuss Hartz 4.Gut macht doch eigentlich nur Ihre jetzt exfrau oder?
1 Antwort
Für das Jahr in dem die Trennung erfolgt, also wo am Anfang des Jahres die Bedingungen für eine Zusammenveranlagung noch vorlagen, muss der Ehepartner der Zusammenveranlagung zustimmen, wenn es die insgesamt günstigste Lösung ist.
Dann ist doch die Trennung schon 2017 erfolgt; damit ist 2018 eine getrennte Veranlagung erforderlich.
Für mich war die Formulierung im Sachverhalt nicht eindeutig, daher habe ich nur die Rechtslage geschildert.
Wenn Deine Tochter vor dem 01. 01. 2018 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist und diese Trennung zu dem Zeitpunkt bereits als Dauerhaft angesetzt war, dann waren sie in 2018 dauern getrennt und eine Zusammenveranlagung ist nicht möglich.
muss meine tochter eine steuererkärung machen ?? Sie lebt allein und von arbeit und hartz4 zuschuss
Da die Tochter in den Vorjahren eine Steuererklärung abgegeben hat, kann das Finanzamt sie auffordern, dies auch für 2018 zu tun. Dann sollte sie dem Finanzamt nur mitteilen, dass durch die Trennung und ihr derzeitiges Einkommen keine EkSt-Erklärung mehr notwendig ist.
aber sie haben von anfang an 2018 schon getrennt gewohnt, trotzdem gemeinsame steuererklärung ?