Steuerbescheidprüfung durch Steuerberater Honorat?

3 Antworten

Die Sache hat zwei Seiten.

  1. Wir prüfen die Bescheide im Allgemeinen kostenlos. Wozu führt das? Dass die Mandanten diese Leistung nicht zu würdigen wissen.
  2. Prüfung eines Steuerbescheides (ansehen eines Briefes) bedeutet: Akte holen, bzw. den Fall im Pc aufrufen. den Bescheid durchgehen, ob er mit den Berechnungen übereinstimmt. Bei relativ komplizierten Berechnungen wie bei den Vorsorgeaufwendungen, ist es eben nicht einfach nur ein Blick.
  3. Beim Vorauszahlungsbescheid ist zu prüfen, welches Ergebnis wurde zugrunde gleegt. Stimmt es mit den Vorschriften des Aktuellen Jahres überein udn entspricht es dem letzten Buchhaltungsergebnis udn muss man einen Herabsetzungsantrag stellen.

Da Deine 40,- Euro vermutlich 33,- euro + USt sind, finde ich 33,- Euro absolut angemessen, nur dass ich ungern über Geld diskutiere und diese Problematik meinem Praxisnachfolger überlasse.

Ausserdem hasse ich es Kleinbetragsrechnungen zu schreiben, weil auch das Kosten verursacht. Also nehme ich für den Abschluss 100,- euro mehr und verzichte auf die 330 Piss..schen. Aber ich weiß nicht, ob es Dir lieber wäre 67,- Euro mehr zu zahlen, als bei Deinem absolut korrekten Berater.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Vz-Bescheid ist kein Standardbrief, sondern eben ein Bescheid.

Und der kann für Dich erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Wenn Du nicht willst, dass der StB diesen gegen ein winziges Entgelt prüft, dann musst Du eben selbst machen.

Komm aber dann nicht hier an und jammere wegen was anderem.


snoop 
Beitragsersteller
 08.03.2019, 11:51

Lol, winziges Entgelt, 40 Euro für einen Brief ansehen, genau mein Humor :))) so leicht würde ich auch gerne Geld verdienen ;)

wurzlsepp6682  08.03.2019, 16:30
@snoop

dann schau doch den Brief künftig selber an, dann sparst du dir die 40 €.

oder arbeitest du für deine Kunden umsonst?

Dürfen tut er das wohl. gem. § 28, je angefangene halbe Stunde 30,- bis 70,- Euro pro Bescheid gem. § 13, und es sind zwei Bescheide.

http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/BJNR014420981.html


wurzlsepp6682  08.03.2019, 18:15

kleine Berichtigung: seit 2012 ist die StBGebV nicht mehr gültig, an ihrer Stelle ist die StBVV getreten