Aufgrund einer doppelten Buchung meines Steuerberaters war der Gewinn in der Steuererklärung um 3000€ zu hoch. Die Gewinnermittlung habe ich erst mit dem Erhalt des Steuerbescheides gesehen und meinem Steuerberater gleich Bescheid gegeben, dass er einen Fehler gemacht hat. Dann haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und den Fehler geklärt. Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, welche das Amt dann abgelehnt hat, da eine Begründung für die Korrektur fehlte.
In der Zwischenzeit ist dann die Widerspruchsfrist verstrichen und von meinem Steuerberater kam keine weitere Info an mich, worauf ich dann mit dem Finanzamt telefoniert habe und diese mir gesagt haben, dass die Frist abgelaufen ist, man aber noch die Begründung schicken könne. Hier wurde ich dann mehrfach von meinem Steuerberater angelogen, weil dieser mir bestätigte, dass das Schreiben losgeschickt wurde. Nach nun 5 Monaten nervenden Nachhakens von mir, ist das Schreiben tatsächlich raus gegangen und wurde prompt vom Finanzamt abgelehnt, da nach verstreichen der Frist nur noch maschinelle Rechenfehler o.Ä. korrigiert werden können.
So nun stehe ich da und weiß nicht mehr weiter. Bevor ich mich jetzt wieder an meinen tollen Steuerberater wende, wollte ich erst noch meine Möglichkeiten abwägen.
Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters? Kann der Steuerberater diesen Fall an die Versicherung melden ohne das ein Gerichtsverfahren/Anwalt von meiner Seite aus mitwirken muss? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Einige Details des Vorganges kann ich beweisen. Das Finanzamt hat sich auch Notizen gemacht und es gibt eine E-Mail in der ich dem Steuerberater den Fehler erläutere und darauf verweise, dass ich die Steuererklärung gerade per Fax gesendet habe.
Ist es eigentlich üblich, dass ich den ermittelten Gewinn erst auf dem Steuerbescheid sehe? Im Internet habe ich davon gelesen, dass man den Steuerbescheid als Mandant vor dem Abschicken unterschreiben muss.