Steuer bei Verhinderungspflege durch Schüler?
Hallo.
Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen :-)
Die Tochter einer guten Freundin (15 Jahre , Schülerin) übernimmt die Verhinderungspflege meiner Eltern. In anderen Beiträgen hatte ich bereits gelesen das dies kein Problem ist.
Eigentlich handelt es sich (unserer Meinung nach) um eine „Sittliche Pflicht“, da die Familie Nachbarn meiner Eltern sind und immer eine relativ enge Beziehung bestand.
Wenn jetzt aus irgendeinem Grund die „Sittliche Pflicht“ nicht anerkannt wird, muss das Mädchen streng genommen Steuern bezahlen für diese „Einnahmen“. Da sie jedoch Schülerin ist gibt sie natürlich am Ende des Jahres keinen Steuerbescheid ab.
Muss sie das jetzt mit diesen „Einnahmen“ machen?
Oder müssen ihre Eltern dies in Ihrere Steuererklärung irgendwo aufführen?
Die Vergütung übersteigt nicht die Höhe des Pflegegeldes.
Vielen Dank für jede Hilfe
Gruß
1 Antwort
Von einer sittlichen Pflicht würde ich nicht ausgehen.
Das einfachste, rechtssicherste und teuerste wäre eine Anmeldung als Minijob, was dann knapp 15% Abgaben zur Folge hätte. So hab ich das jedenfalls mal gemacht, nachdem ich recherchiert hatte.
Nun finde ich aber auch Texte, wonach auch Freunde und Nachbarn als ehrenamtlich angesehen werden, wenn das Pflegegeld nicht überschritten wird. Hm.
Das könnte man evtl. mit der Minijobzentrale besprechen.