Grundstücksverkauf Erschließungskosten - Anrechnung auf Verkaufsgewinn?
Hallo, folgender Fall macht mir gerade ein wenig Kopfzerbrechen: Im Jahr 2014 wurde von einem Paar (unverheiratet) ein unerschlossenes Baugrundstück für ein Einfamilienhaus gekauft für sagen wir mal 100.000€. Nun wird das Grundstück erschlossen (für 30.000€). Im Jahr 2016 wird das Grundstück für 150.000€ verkauft. Da der Grundstücksverkauf innerhalb 10 Jahren erfolgt, muss ja der Gewinn versteuert werden. Aber wie ist das mit den Erschliessungskosten?
Können die Erschließungskosten runtergerechnet werden - fällt also nur ein Gewinn von 150.000€ Kaufpreis - 30.000€ Erschließung - 100.000€ Kaufpreis = 20.000€ an? Oder ist davon auszugehen, dass das Finanzamt dann nur sieht: 150.000€ Verkauf, 100.000€ Ankauf - daher 50.000€ Gewinn, die zu versteuern sind? Und falls ja: gibt es Möglichkeiten, dies zu umgehen oder anders zu regeln?
Für Tipps hierfür wäre ich sehr dankbar - vielen Dank.
1 Antwort
Nein, es wird gerechnet:
Kaufpreis 100.000,- + Grunderwerbsteuer 6.500,- (wenn in Berlin) + Notar + Grundbuch = Anschaffimgskosten sagen wir 110.000,- + Erschließung 30.000,- = Eigene Aufwendungen 140.000,- Verkauf 150.000,- = Gewinn 10.000,-.
Zu versteuern gem. § 23 EStG
die laufenden Kosten für den Unterhalt des Grundstücks können nicht abgezogen werden, aber alles was mit Kauf und Verkauf zusammenhängt, also Maklerprovision, Kosten für Inserate, Besichtigungsfahrten o.ä.
Nur noch eine kleine Ergänzungsfrage:
Was ist eigentlich mit den "zwischenzeitlichen" Kosten für z. B. Grundsteuer, Haftpflichtversicherung, Straßenreinigung, Winterdienst, Grundstückspflege und Verkaufskosten (Fahrten, Inserate etc.)? Mangels Vermietung konnten diese Kosten ja nirgends "abgesetzt" werden. Mindern diese Kosten dann auch den Verkaufsgewinn?