Spekulationssteuer bei Niessbrauchrecht und WG?
Es scheint kompliziert zu sein...
Ich habe 2009 das eingetragene Niessbrauchrecht für eine Wohnung erhalten. 2010 bin ich in diese Wohnung eingezogen, 2012 haben wir die Wohnung vollständig auf mich übertragen. Seit 2013 habe ich 2 Zimmer in dieser Wohnung untervermietet.
Was bedeutet dies nun für dei Spekulationssteuer, wenn ich die Wohnung in diesem Jahr verkaufen sollte? Wird das Niessbrauchrecht angerechnet? Dann wären die 10 Jahre um. Wenn ich untervemiete aber weiterhin selbst auch dort wohne - ist das dann "ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt"?
Leider finde ich hierüber keinerlei Informationen...
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Andrea
2 Antworten
Du findest selbst die Lösung, wenn dir klar ist, dass "vollständig auf mich übertragen" ... wahrscheinlich der Kauf ist. Da warst du beim Notar und hast die Immobilie erworben, oder?
Untervermieten können nur Mieter, der du seit dem Erwerb der Wohnung nicht bist. Du vermietest also die Zimmer und damit wird die Wohnung nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genützt.
Das Veräußerungsgeschäft ist also steuerpflichtig. Ob in vollem Umfang oder nur anteilig (für den vermieteten Teil) soll dir ein Steuerberater sagen.
Es zählt m.W. das Datum des Kaufvertrags.
Mit der Niessbrauchsübertragung ging ja nicht das Eigentum an Dich über. Das kann also nicht das Anschaffungsdatum sein. Als Laie.
Wenn Dir die Wohnung geschenkt würde, zählt das Anschaffungsdatum des Schenkers.
Nein, sie wurde nicht geschenkt. Es gibt einen kaufvertrag mit der Kaufsumme
Das klingt sehr logisch. Danke Dir! Bleibt nur noch die Frage ob die Zeit des Niessbrauchs angerechnet wird... Dann wären die 10 Jahre um.