Spekulationssteuer bei Niessbrauchrecht und WG?

2 Antworten

Du findest selbst die Lösung, wenn dir klar ist, dass "vollständig auf mich übertragen" ... wahrscheinlich der Kauf ist. Da warst du beim Notar und hast die Immobilie erworben, oder?

Untervermieten können nur Mieter, der du seit dem Erwerb der Wohnung nicht bist. Du vermietest also die Zimmer und damit wird die Wohnung nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genützt.

Das Veräußerungsgeschäft ist also steuerpflichtig. Ob in vollem Umfang oder nur anteilig (für den vermieteten Teil) soll dir ein Steuerberater sagen.


Andrea719 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 14:18

Das klingt sehr logisch. Danke Dir! Bleibt nur noch die Frage ob die Zeit des Niessbrauchs angerechnet wird... Dann wären die 10 Jahre um.

Andri123  04.01.2019, 23:41
@Andrea719

Es zählt m.W. das Datum des Kaufvertrags.

Mit der Niessbrauchsübertragung ging ja nicht das Eigentum an Dich über. Das kann also nicht das Anschaffungsdatum sein. Als Laie.

Wenn Dir die Wohnung geschenkt würde, zählt das Anschaffungsdatum des Schenkers.


Andrea719 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 13:48

Nein, sie wurde nicht geschenkt. Es gibt einen kaufvertrag mit der Kaufsumme