Sozialversicherungsabzüge und Quellensteuer bei einmaliger Honorartätigkeit in der Schweiz?

2 Antworten

Auf welcher Regelung beruht dieser Abzug?

Keine Ahnung, das fragst du am besten den Auftraggeber. Ich vermute, dass dies eine Regelung ist, die dem deutschen § 50a (1) Nr. 1 i.Vm. (2) EStG entspricht.

Nach Artikel 7 des DBA werden die Einkünfte nicht in der Schweiz besteuert, weil du dort keine Betriebsstätte hast.

Jedoch gehen völkerrechtliche Vereinbarungen den nationalen Gesetzen vor. 

Daraus folgt, dass konsequenterweise auch keine Quellensteuer einbehalten werden dürfte.

Es ist offenbar etwas falsch gelaufen.

Bei der Umsatzsteuer greift in der Schweiz das Reverse-Charge-Verfahren, so dass dich das also auch nicht belasten muss.

Zur Sozialversicherung kann ich nichts sagen.

Hallo,

am einfachsten wäre natürlich, den Schweizer Auftraggeber nach den Rechtsgrundlagen zu befragen.

Um welche Arten der Sozialversicherung handelt es sich ? Die Schweiz kennt in der Krankenversicherung keinen Abzug der Beiträge durch den Arbeitgeber. Hier wäre auch eine Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht kein Problem.

Viel Glück

Barmer