Steuerbescheinigung von Ebase und ausl. Quellensteuer
Hallo, gerade habe ich noch einmal eine Steuerbescheinigung von Ebase für mein Fonds-Depot erhalten. Darin ist u.a. vermerkt: "ausl. Quellensteuer -107,15". Wenn ich aber die An- und Verkäufe von 2013 addiere, komme ich auf wesentlich weniger als 107,15€. Der als Einzel-Position mit der höchsten Quellensteuer (18,86 Euro) vermerkte BL Eq. Dividend (ISIN LU0309191491) ist ein ausschüttender Fonds aus Luxemburg. Frage a): sehe ich das richtig, dass ich mir die 18,86 Qst mit diesem Formular http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/AuslaendischeFormulare/Quellensteuer/Downloads_und_Links/054_Luxemburg_Modele901bis.pdf;jsessionid=E1FE3FDDC791AA8B442C307433EDCCF4?__blob=publicationFile ? bei der Luxemburger Steuerbehörde erstatten lassen könnte ? ... Frage b): weiterhin ist in der Ebase-Bescheinigung vermerkt: "Quellensteuer aus ausl. thes. Fonds = 12,51€ und Überzähliger kaE (kumulierter ausländischer Ertrag) = 537,64€" Diese Einträge kann ich ignorieren und kann auch keinen Vorteil daraus ziehen? Für Antworten: danke im Voraus !
2 Antworten
Man müßte die konkreten Fonds und Positionen betrachten, um wirklich aussagekräftig antworten zu können.
Ausländische Quellensteuer wird gezahlt, kann jedoch auch anrechenbar erhalten werden. Dies passiert nicht bei Käufen und Verkäufen, sondern bei Ausschüttungen und Thesaurierungen. Quellensteuer kann nur bis zu 15% angerechnet werden, da es bei Überschußbeträgen eine Erstattungsfiktion gibt, d.h. theoretisch könntest Du das zurückholen. Daher können Beträge voneinander abweichen. Man müßte das im Detail für alle Fonds nachvollziehen. Anrechenbare ausländische Quellensteuer mindert Deine Steuerbelastung.
Bei Verkäufen ausländischer thesaurierender Fonds passiert etwas anderes: Du wirst beim Kauf eine Besteuerung für alle haltezeitigen ausschüttungsgleichen Erträge (Differenz der kaE beim Kauf und kaE beim Verkauf). Die kaE der Vorjahre sollten bereits in Deinen Einkommensteuererklärungen der Vorjahre deklariert worden sein, d.h. die überzählichen kaE bekommst Du nun erstattet. Das sind die Korrekturbeträge in der Anlage KAP. Gibst Du das nicht an, werden die haltezeitigen Jahre doppelt besteuert.
Meine Lehre aus Jahressteuerbescheinigungen: trau keiner Bank. Rechne die Werte nach und prüfe anhand des Bundesanzeigers die Korrektheit. Ich fand bisher bei jeder Bank Abweichungen zur Realität - die FFB ist die erste Institution, die mir korrekte Abrechnungen zuschickt.
Ja, und da das Thema auch noch in einer anderen Frage vorkam und ich jetzt eine Rückfrage dazu bekam:
Banken korrigieren einmal berechnete Schätzwerte für Verkäufe zwischen Geschäftsjahresende und Publikation der Besteuerungsgrundlagen nicht. Das mußt Du anhand der korrekten Daten durchführen.
Mein Tipp. Mach die Anlagen für KAP und ausländische Einkünfte. Trage die Werte in die richtigen Formulare und Zeilen ein. Diese Angaben findest du auf der Steuerbescheinigung der von ebase. Es erfolgt keine Doppelbesteuerung. Die ausländische Quellensteuer bekommst du zurück.