Versichert über KSK und zusätzliche Arbeit auf Lohnsteuerkarte
Hallo, ich habe mal eine Frage, bei der ich komplett überfragt bin. Ich arbeite als selbstständiger digitaler Bildbearbeiter und bin über die KSK krankenversichert. Nun habe ich noch zusätzlich einen regelmässigen job angenommen, wo eine Lohnsteuerkarte gefordert wird. Dort verdiene ich aber deutlich weniger, als bei meinem freien job. Vorgestern habe ich meine erste Abrechnung aus dem Briefkasten geholt und staunte nicht schlecht. Die Abzuege waren unfassbar. Nun meine Fragen:
-Ich wurde direkt in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert, obwohl dies meine einzige Lohnsteuerkarte ist (Mein anderer Job läuft ja komplett ohne Karte). Ist das richtig so? Bekomme ich da am Ende des Jahres Geld zurück oder sollte ich mal nachfragen, ob ich nicht in die Klasse 1 kann
-Kriege ich Geld für die Sozialversicherung zurück, ich bezahle das ja schon monatlich über die KSK
Ich habe leider keine Ahnung, habe bisher immer freiberuflich gearbeitet und bin echt überfordert. Wenn die Abzuege so bleiben lohnt sich das arbeiten auf Karte für mich überhaupt nicht, noch dazu zahle ich ja die ganzen Abgaben dann doppelt. Vielen lieben Dank für eure Antworten, Gruß Patrick
1 Antwort
Ich denke die Einstufung in die Stkl. 6 ist korrekt, hier nachlesen.
Um den Steuerabzug im laufenden Jahr möglichst gering zu halten, ist der Steuerklassenwahl Aufmerksamkeit zu schenken. Absetzbare Kosten können im Lohnsteuerermäßigungsverfahren geltend gemacht werden. Lohnsteuerzahler können zum Ausgleich der für das Vorjahr überzahlten Lohnsteuer bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres (Folgejahr)eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen.
Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis. Die Lohnsteuer-Ersatzbescheinigung mit der Steuerklasse VI sollten Sie dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn (gekürzt um etwaige Freibeträge) beziehen http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/lohnsteuer-steuerklasse.htm
Stimmt mit dem Komplizierten, weil hier Möglichkeiten aufgeführt werden die nur selten auftreten, wie Lohnsteuerermäßigungsverfahren und nicht nötig sind. Außerdem kann man die Antragsveranlagung - früher Lohnsteuerjahresausgleich - seit einiger Zeit noch nach 4 Jahren beantragen. Über StKl. VI ist nun ausführ lich gesprochen worden, wundere mich nur warum es soweit kommen kann. Und Lohnsteuerersatz-Bescheinigunge ? Wurde früher ausgestellt wenn die Lohnsteuerkarte (Pappe) mit Bescheinigung verloren ging. Heute bekommt man vom Arbeitgeber nach Abschluß des Jahres oder vorher bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung und zwar egal wie die Steuerklasse lautete, ausgehändigt. Gleichzeitig werden diese Beträge dem Finanzamt übermittelt. Sie liegen dort also vor. Und wer gesetzlich Krankenversichert ist es mit allen seinen Einnahmen.
Hallo, vielen dank für die schnelle Antwort. habe ich allerdings nur bedingt verstanden, vorallem die Lohnsteuerersatzbescheinigung. Wo kriege ich die her und was bringt die mir genau. Das ich meine Lohnsteuer zurückbekomme??? Und Lohnsteuerermässigungsverfahren kommt mir auch sehr kompliziert vor. ich muss mir wohl doch einen Steuerberater anlachen...