Sozialabgaben und Kirchensteuer auf Mieteinnahmen

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Wenn bei Dir nicht irgendwelche versteckten Besonderheiten vorliegen, dann zahlst Du auf die zu versteuernden Mietüberschüsse neben Einkommensteuer und Soli nur noch KiSt.

Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung und GKV ändert sich nicht dadurch.