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Sozialhilfeempfänger - Grabpflegekosten vermeiden?

Hallo,

ich bin Sozialhilfeempfänger und werde demnächst als Bestattungskostenpflichtiger die Bestattung eines nahen Angehörigen übernehmen müssen.

An sich ja kein Thema, da ich einen Antrag auf Sozialbestattung stellen werde und dieser auch bewilligt werden wird.

ABER: nicht enthalten sind die nicht unerheblichen Kosten der verpflichtenden Grabpflege für einen Zeitraum von 25 Jahren. Das sind mehrere Tausend Euro (im günstigsten Fall). Gemäß höchstrichterlichem Urteil sind diese Kosten nicht Teil der Sozialbestattung, ich kann mich aber auch nicht selbst um die Grabpflege kümmern, da ich 600 KM entfernt lebe.

Was mache ich denn jetzt? Der einzige Ausweg ist wohl, dass ich die Bestattung nicht selbst veranlasse. Dann muss und wird die Gemeinde eine Notbestattung / Bestattung von Amts wegen veranlassen und diese erfolgt in einem Massen- / Reihengrab, wo keine Grabpflegekosten anfallen (da Rasenfläche). Den Kostenbescheid würde ich dann beim Sozialamt einreichen und Antrag auf Sozialbestattung stellen. Wird aber vielleicht 1-2 Jahre dauern, bin ich den Kostenbescheid erhalte.

Ich denke, das ist finanziell die beste Lösung. Ich bin zwar zur Übernahme der Kosten verpflichtet, nicht jedoch auch dazu, die Bestattung selbst zu organisieren. Es ist mein gutes Recht, hier die Gemeinde tätig werden zu lassen. Am Ende spart der Steuerzahler sogar kräftig Geld, da eine Amtsbestattung erheblich (!) günstiger ist als eine privat veranlasste.

Beerdigungskosten, sozialhilfe, Bestattungskosten, Beerdigung
Bestatterwechsel?

Hallo, ich habe folgende Frage;

Folgendes ist geschehen. Ich habe vor zwei Tagen einen Brief vom Ordnungsamt persönlich überreicht bekommen, mit der Mitteilung, dass mein leiblicher Vater verstorben ist. Ich hatte 20 Jahre keinen Kontakt zu ihm, trotzdem ging es mir natürlich nahe. Das Problem war gewesen, dass er bereits am 4.1. verstorben ist und ich somit schnellstmöglich als nächste Angehörige der bestattungspflicht nachkommen muss und ihn aus dem hier im Ort ansässigen Krankenhaus rausholen musste, da dies pro Tag 45 Euro kosten veranschlagt. Nun ist es so, dass ich innerhalb von nicht mal einem Tag, naja, einen halben Tag, ich habe es am Donnerstag mittag erfahren, musste es auch erst mal sacken lassen und mich um die Formalitäten kümmern, wie was und so weiter, und hatte dann nur den Freitagvormittag im Prinzip Zeit, mich für ein Bestattungsinstitut zu entscheiden, da das Krankenhaus bzw. die Pathologie am Freitag nur bis 14 Uhr geöffnet hatte. Das heißt, ich hatte eigentlich gar keine richtige Auswahl, um mich mit den Preisen auseinanderzusetzen. Nun ist es so, dass ich mich für ein Bestattungsinstitut entschieden habe. Die haben ihn bereits auch aus dem Krankenhaus. Ich habe nach dem Beratungsgespräch jetzt drei Kostenvoranschläge geben lassen und empfinde die als sehr, sehr teuer. Beispielsweise eine anonyme Bestattung, Einäscherung und Verstreuen seiner Asche ohne Angehörige kostet knapp 3000 Euro. Das teuerste Angebot, was ich mir habe geben lassen, ist, dass er in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne namentliche Erwähnung beigesetzt wird, aber wo Angehörige mit dabei sein können, für 4100 Euro. Ich hatte keine Möglichkeit, weiter Preise zu vergleichen bzw. mich intensiv mit Angeboten zu beschäftigen. Und meine Frage ist jetzt, da ich die Frist zur Einäscherung einhalten muss, die ist in zehn Tage, müsste morgen also passieren, ob ich einen Bestatterwechsel vornehmen kann. Ich habe nur die Überführung vom Krankenhaus zum Bestatter in Auftrag gegeben und die Einäscherung. Wäre es denn möglich, dass ich den Bestatter wechseln kann nach der Einäscherung? Die eigentlichen Leistungen, wie er bestattet werden soll, habe ich noch nicht unterschrieben.

Bestattungskosten

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