Neuberechnung des Rückkaufswerts bei Kündigung - Auch bei der Debeka?
Sehr geehrte Nutzer,
mit Spannung verfolge ich die Klagewelle der VZHH gegen die Versicherer über unzulässige Klauseln über Rückkaufswerte in deren Vertragswerken.
Ich habe selber im letzten Jahr nach wenigen Jahren meine Kapitalbildende Lebensversicherung bei der Debeka gekündigt. Die Auszahlung unterschritt selbst den vertraglichen Rückkaufswert um etwa 100 Euro, insgesamt habe ich über 1.500 (ca. 1700 eingezahlt - ca. 200 am Ende als Auszahlungsbetrag) Euro verloren.
Eine entsprechende schriftliche Anfrage mit Verweis auf BGH Urteile bis September 2012 wurde mit "wird überprüft" beantwortet. "Überprüft" wird jetzt seit 4 Monaten...
Am Ende die kurze Frage: Kann mir jemand sagen, ob ich dieses Kapitel abschließen sollte, oder am Ball bleiben und weiter fordern sollte? Über die Debeka habe ich diesbezüglich nirgendwo gelesen...
Vielen Dank für eine Antwort! Grüße
2 Antworten
Wieso abschließen? Ich würde erwägen, den Fall dem Versicherungsombutsmann vorzutragen:
Das wäre ein Schritt weiter, weil ich ja noch keine definitive Entscheidung vorliegen habe. Aber vielen Dank für diesen Hinweis!
Eiverbibsch, ta habe ich wohl von Duden und Blasen keine Ahnung gehabt (an EB: Jetzt keine unpassenden Bemerkungen!).
EB wohl schon im Bett - sonst hättest Du richtig einen verplättet bekommen! :-)
Meines Wissens ist die Debeka bisher nicht verurteilt worden, aber da sie das getan hat, was alle in der Branche getan haben, spielt das vermutlich keine Rolle.
Dass die Auszahlung den vertraglich Rückkaufswert unterschritten mag ich aber nicht glauben, meinst Du hier vielleicht den unverbindlichen Rückkaufswert inkl. Überschüssen? Den garantierten Rückkaufswert solltest Du erhalten haben.
Nach vier Monaten sollte die Überprüfung abgeschlossen sein. Die Versicherungen brauchen natürlich einig Zeit um zu einer allgemeinen Entscheidung zu kommen, wie sie diese Fälle behandeln, aber damit sollte sie irgendwann einmal fertig sein. Ich würde an Deiner Stelle mal nachfragen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Du noch einen Nachschlag bekommst, halte ich für hoch. Als erstes würde ich mal bei der Person anrufen, die auf dem Schreiben steht und meine weiteres Vorgehen von der Antwort abhängig machen.
@P59 Entschuldigung, du hast es aber heute auch nicht mit T und D. Bist du auch aus Sachsen? ;-)))