Sozialabzüge in der Schweiz in deutscher Steuererklärung geltend machen?

1 Antwort

Die Sozialabgaben sind nicht berücksichtungsfähig.

Allerdings muss man nicht das stumpfe Brutto eintragen, kann man aber.

Man kann sich aber auch die Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten selber ausrechnen und dann vom brutto abziehen.

Das nennt sich dann Einkünfte, und genau die sind relevant.

Es geht hier nicht darum, womit jemand Erfolg hatte, ist ja schließlich kein Steuerhinterzieherforum ;)


devvok 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 22:08

Danke für die Antwort ! Steuern möchte ich auf keinen Fall hinterziehen 🤓

Du meinst in diesem Fall aber schon die üblichen Werbungskosten wie z.B. Weggekostenpauschale Verpflegungspauschale usw. ?