Wieso kriege ich keine Zuschläge?
So erstmal zu mir, ich bin 21 jahre alt gelernter Anlagenführer. Wegen der momentanen Situation schwer einen Job zu bekommen; deshalb bin ich bei einer leihbude, ich arbeite im contischicht System und die Arbeit an sich geht eher Richtung accord, es ist aber machbar, wenn man seine 8 Stunden komplett aufopfert. Jetzt beginn ich ab morgen mit der Contischicht & muss am Wochenende durcharbeiten. Jetzt hab ich ihn angerufen und er sagt mir dass es dafür keine Zuschläge gibt da es contischicht ist. Aber ich hab ja nix von der contischicht, ich bekomm dafür ja keine Zuschläge, dass es contischicht ist ?
Er sagte bei contischicht kriegt man am Wochenende keine Zuschläge oben drauf weil es doppelt gemoppelt wäre. Aber wo bekomm ich denn einen Zuschlag? Also bekomm ich am Wochenende auch nur Zuschläge wenn ich spät oder nacht schicht mache...
Als würde ich montags- dienstags arbeiten statt Samstag, Sonntag.
Bitte um Ratschläge, warum dass so ist.
2 Antworten
Die Leihbude unterliegt einem Tarifvertrag zB IGZ-Tarif. Auch andere Traifwerke sind möglich. Bitte schau mal im Tarifvertrag nach. Die Arbeit an einem Tag des Wochenendes muss durch einen freien Tag in der Woche ausgeglichen werden.
Eigentlich sind Branchenzuschläge in der Leiharbeit üblich. Vielleicht erhält die Leihbude sehr wohl Zuschläge oder Zulagen, reicht es sie aber nicht an Mitarbeiter weiter .... .
Sehr aufschlussreich ist auch diese Auflistung:
https://www.lohn-info.de/zuschlag.html
Zulagen sind Leistungen (Zahlungen) des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn oder Grundgehalt gezahlt werden. Der Anspruch ergibt sich aus einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aus einem Arbeitsvertrag. Zu den Zulagen zählen insbesondere:
- Erschwerniszulagen
- Werden als Ausgleich für besondere Belastungen gewährt (Schmutz, Erschütterung, Hitze, Gefahren, usw.). Mögliche Einteilung:
- Arbeiten mit hohen körperlichen Belastungen
- Arbeiten mit besonders starken Umgebungseinflüssen (Lärm, Schmutz, Hitze-/Kälteeinwirkung)
- Gesundheitsschädliche und gefährliche Arbeiten (erhöhte Unfallgefahr)
- Leistungszulagen
- Leistungszulagen sollen besondere Leistungen des Arbeitnehmers vergüten (in Abhängigkeit von der erbrachten individuellen Leistung als Prozentsatz der Vergütung).
- Funktionszulagen
- Werden als Ausgleich für die Übernahme zusätzlicher Verantwortung gewährt (für bestimmte Tätigkeiten wie z.B. Vorarbeiter, Ausbilder).
- Sozialzulagen
- Hier sind insbesondere Familien-, Kinder-, Orts- und Haushaltszulagen zu nennen.
- persönliche Zulagen
- Wechselschichtzulagen
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Der § 10 Arbeitszeitgesetz lässt aber viele Ausnahmen zu.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt (BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/ 05).
Nach §11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz gilt folgendes:
- Arbeitnehmer die an einem Sonntag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
- Arbeitnehmer die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit bestehen dafür Regelungen zur Steuerfreiheit (Zuschläge nach § 3b EStG). Der Anspruch kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.
Ich bin da leider nicht vom fach, ja da steht halt dass die sich an die Regelungen des IGZ Tarifvertrages halten etc. Aber was meinst du ?
Ist meines Erachtens nach kein Grund, die Zuschläge zu verweigern. Wenn eine andere Leihbude im Kundeneinsatz besser bezahlt, kannst Du kurzerhand die Zeitarbeit wechseln und trotzdem im Kundenbetrieb weiter arbeiten.
Hatte ihn vorhin angerufen & dass halt auch gemeint, dass es komisch sei, er sagte aber er kann mir keine doppelten Zuschläge geben. Aber welche doppelten ? Ich mein nacht und spät bekommt man auch ohne conti. Er sagt mir dass ich aber schon die contizulagen bekomme, aber wo ? Bekomme ja nur welche, wenn ich spät und nacht mache.
Die Conti-Zulage (=Branchenzuschlag) muss mindestens auf der Gehaltsabrechnung als solche ausgewiesen werden und sie muss auch auf dem kundenbezogenen Einsatzauftrag für Dich ausgewiesen sein. Die Leiharbeit irrt meiner Meinung nach, wenn sie denkt, dass alle Zuschläge/Zulagen bei dieser verschärften Arbeit (Akkord) mit nur einem Branchenzuschlag abgegolten sind.
Viel Erfolg für Deine neue Arbeit! Am Donnerstag nehme ich auch eine neue Arbeit auf. Wir haben beide haben echt Glück, in der Pandemie eine Arbeit gefunden zu haben. :-)
Ich glaube eher, dass er mich versucht über den Tisch zu ziehen, da er meinte ja contischicht ist ja, dass sie dann auch mal einige tag spät oder nacht machen, da bekommen sie ja auch ihre Zuschläge. Klingt für mich eher nach abwimmeln. Dann kann ich die contischicht gleich lassen.
Kurze Frage, ich hab jetzt nochmal vor ihn anzurufen und zu sagen, dass es mir gesagt hätte dass ich sonntags und Wochenend zuschläge bekomme ( das sagte er wirklich bevor ich anfing)
Und dass ich wenn das so ist gleich 3 schicht arbeiten könnte, statt conti, statt meine Wochenende kaputt zu machen.
Wenn er sagt nein das geht nicht dann werde ich ihm sagen dann such ich mir nebenbei schnell was neues.
Gute Idee?
Oder wird er dann sagen kommen sie nicht mehr?
Ich brauch den Job zu 99%
Ich hab im Vertrag durchgeschaut vorhin, dazu nix gefunden. Aber ja, ich werde morgen mit der Frühschicht beginnen, bis nächste Woche Dienstag. Dann hab ich 2 Tage frei. Danach paar Tage spät.
Aber was ich garnicht verstehe wieso ich keine Zuschläge bekomm ?
In der Firma sagen sie, dass sie Samstag die ersten 3 Stunden 25% und ab der 4 50% bekommen, in der Frühschicht.
Hab jetzt was im vertrag gefunden, hier steht : Die Zuschläge auf die Stundenvergütung für Sonntags- und Feiertagsarbeit; Nachtarbeit und Überstunden, etwaige branchenzuschläge sowie die sonstigen tariflichen Zulagen richten sich nach den Regelungen der gemäß § 17 ziff. 1 jeweils geltenden Tarifverträge. Berechnungsgrundlage dieser Zulagen und Zuschläge ist Ausschließlich das tarifvertragliche Entgelt gemäß § 6 ziff.1 a). Auf die übertarifliche Zulage gemäß § 6 Ziff. 1 b) und die freiwilligen übertariflichen Sonderleistungen gemäß § 6 Ziff. 2 Satz 2 werden keine weiteren Zuschläge oder Zulagen gewährt.
Du solltest nachverhandeln, falls irgendwie möglich. Du bist augebildeter Anlagenführer und die Leibude muss erstmal jemanden wie Dich finden - nicht so einfach für die! Frag bitte auch mal bei den Zeitarbeitskollegen morgen auf der neuen Arbeit nach. Die werden Dir bestimmt Auskunft geben können.
Ich komm schlecht zur Leihbude, im Raum steht aber dass ich zu ihm kommen soll, wenn die conti begonnen hat. Ab morgen ist es der fall; ich bekomm 12,89€ , die fest angestellten (weniger in dem riesen Betrieb, kriegen 16,30€) und die kriegen Zuschläge ohne Ende.
Laut IGZ Tarifvertrag ist eine 6 Tage Woche zulässig. Zudem muss laut dem Tarifvertrag ein Sonntagszuschlag in Höhe von 25% sowie ein Nachtzuschlag von 50% gezahlt werden. Wichtig ist nur zu wissen, welchem Tarifvertrag deine Leiharbeitsfirma angehört (BAP, IGZ etc).
Und ja, es ist der Igz Tarifvertrag.