Sondertilgungsrecht bei 20jähriger Sollzinsbindung nur bis zu 10 Jahre?
Hallo zusammen,
nach Widerruf des ersten Darlehensvertrages durch uns sind wir nun bei der Sparkasse gelandet und wollten gerade unterzeichnen. Wir haben 20 Jahre Sollzinsbindung und eine Option zur Sondertilgung von 2.500 EUR bis zu 10% der Darlehenssumme.
Nun steht in dem Darlehensvertrag diese Option nur begrenzt bis zu 10 Jahre. Dachte es sei ein Schreibfehler, aber die Sparkasse argumentiert, dass man nach 10 Jahren laut BGB sowieso ganz ode teilweise kündigen kann und damit die Option zur Sondertilgung darüber ausgeübt werden kann. Dies dann ohne Vorfälligkeitsentgelte.
Ist das korrekt so? Dachte immer, dass ich nach 10 Jahren nur ganz kündigen kann und dann ein neuer Zinssatz gilt.
Bin dankbar für jede Antwort. Grüße, REDsonic
2 Antworten
Ich verstehe Deine Verunsicherung. Die Sparkasse hat auch nur zum Teil Recht.
Deine jährliche Sondertilgungsoption in den ersten 10 Jahren kannst Du ohne Teilkündigung ausüben. Es ist also ein sehr einfaches Verfahren, kurz vor Jahresende ( z. B. mit dem gezahlten Weihnachtsgeld) die Sondertilgung vorzunehmen.
Nach den 10 Jahren wird die Teilkündigung durch die 6-Monatsfrist komplizierter. Du mußt also eher eine Teilkündigungsentscheidung treffen (und die Bank kann demzufolge besser planen!) und kannst nicht die Weihnachtsgeldzahlung in Ruhe abwarten, da Du diese Sonderzahlung nicht sicher einplanen kannst.
Du kannst also Verständnis bei der Bank zeigen und Deine guten Gründe für eine durchgängige Sondertilgungsklausel vortragen: "Die Option der Sondertilgung besteht für die gesamte Zeit der Sollzinsbindung unbeschadet der Rechte des Darlehnsnehmers aus § 489 BGB."
HilfeHilfe, ich danke Dir für Deinen Kommentar. Die letzten beiden Sätze sind mir auch sehr wichtig. Ich würde den Vertrag auch unterschreiben und nicht an dem Sondertilgungsrecht für die letzten 10 Jahre scheitern lassen. Das Sondertilgungsrecht wäre einfach nur noch schöner:-)
Dankeschön, sehr transparent erklärt. Das beruhigt mich dann wieder. Man findet dazu auch sogut wie gar nichts im Netz. Überall wird nur das BGB zitiert, aber wie das dann bei einer teilweisen Kündigung funktioniert, steht nirgends. Dachte ich mir auch schon so, dass ein 20jähriges Sondertilgungsrecht für den Darlehensnehmer weniger Aufwand bedeutet. So muss ich jetzt nach Ablauf der 10 Jahre ständig Teilkündigungen aussprechen. Aber was solls, stellt ja am Ende eine Art Sondertilgung in beliebiger Höhe dar.
Angenommen ich habe einen Darlehensbetrag von 100.000 EUR über 20 Jahre. Nach 10 Jahren sind 40.000 getilgt, die Option zur Sonderkündigung läuft aus. So könnte ich dann im 12. Jahr 10.000 EUR kündigen, im 13. Jahr nochmal 3.000 EUR und im 13,5. Jahr nochmal 570 EUR. Das zahle ich dann innerhalb von 14 Tagen zurück und der verbleibende Darlehensbetrag läuft mit altem Zins einfach weiter. Richtig so oder?
Zahle ich dann 14 Tage nach Kündigung oder 14 Tage nach Ablauf der 6 Monatsfrist?
Gibt es eine Beschränkung, wieviele Teilkündigungen man machen darf?
Echt nervig, weil man einerseits denkt, alle Verträge sind irgendwie gleich und dennoch finden sich immer in den letzten Winkeln kritische Themen. Bei dem Vertrag, den wir widerrufen haben war es die Forderungsabtretung, die mich gestört hatte.
PS zum Thema Verhandeln mit der Bank: Entweder bin ich darin nicht gut oder die machen das tatsächlich nicht. Es sind wohl Standardverträge, die überall so zum Einsatz kommen. So wird man dann geknebelt.
Nein, man wird ja nicht geknebelt, sondern halt im Falle der Kündigung zum daran Festhalten für die nächsten 6 Monate gezwungen;-)
Vergiss bitte mal die "14 Tage nach ...", sondern zahle pünktlich zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung. Oder möchtest Du für 14 Tage noch Überfälligkeitszinsen oder so (siehe Vertrag) zahlen? Wenn Du gemäß § 489 Abs. 3 BGB nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt hast, läuft auch der gekündigte Betrag mit altem Zinssatz weiter. Da steht nicht, dass die 14 Tage ein kostenloses Zahlungsziel für Dich sind!
Wenngleich das BGB keine Betragsvorschriften macht, ist es doch für Dich übersichtlicher, wenn Du mit glatten Tausenderbeträgen arbeitest. Vielleicht ist in 10 Jahren das Zinsniveau wieder so hoch, dass Du gerne auf die vorzeitige Kündigung verzichtest und Dein Geld rentabler anlegst (z. B. bei Deiner Sparkasse;-)).
Mir geht es nicht um die 14 Tage, sondern um die Frage ob ich mit dem Zeitpunkt des Kündigungsschreibens auch zahle oder erst nach Ablauf der zugunsten der Bank zugestandenen 6 Monatsfrist.
Erst mit Fristablauf, also nach 6 Monaten.
Du hattest die 14 Tage mehrfach erwähnt. Daher bin ich darauf auch eingegangen.
§ 489 BGB:
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,- 1.
- ................
- 2.
- in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
- Also auch Teilkündigung ist möglich. Ihr könnt dann also von Jahr zu Jahr mal 2.500,- mal 5.000,- kündigen, ganz wie ihr wollt.
Daher ist es nicht sinnvoll, das Sondertilgungsrecht über die 10 Jahre 6 Monate hinaus vertraglich festzuhalten.
Viele Grüße
Annette, Interhyp AG
Doch es wäre sogar sehr sinnvoll, da es sich zum zwei verschiedene Handlungen bzw. Vertragsrechte handelt. Der Planungshorizont ist jeweils völlig verschieden.
So ein Kommentar von Ihnen überrascht mich nun aber sehr.
Selbstverständlich ist das sinnvoll, das sind doch zwei völlig verschiedene Dinge. Ich kenne jede Menge Darlehensverträge mit mehr als 10 Jahren Zinsbindung wo eine solche, völlig unübliche Einschränkung bez. Sondertilgungen nicht zu finden ist.
Jede Bank handelt es anders. Ich hatte auch eine 20jährige Festschreibung da war es nicht eingeschtränkt. Man kann diese Vorlaufzeit aber wie von Little beschrieben sehr gut nachvollziehen. So wird der Cash Flow einigermassen planbar für die Sparkasse. Läastig für Dich, Gut für die Sparkasse. Wenn du aber isgesamt zufrieden bist und über diese Ankündigung hinwegsehen kannst dann unterschreiben.