Baukredit durch Sondertilgungen vorzeitig abzahlen?
Hallo!
Wir haben einen Baukreditvertrag über 10 Jahre mit fixer Monatssumme abgeschlossen.
Vertraglich sind Sondertilgungen von 10% der Kreditsumme vereinbart. Wir haben von dieser Option mehrfach Gebrauch gemacht, so dass wir nach Ablauf der 10 Jahre 2013 lediglich eine Restschuld von 8000 Euro hätten.
Da wir die aktuell die Möglichkeiten haben, erneut eine höhere Sondertilgung vorzunehmen, würde dies natürlich dazu führen, dass wird den Kreditbetrag vor Ablauf der vereinbarten 10 Jahre abgezahlt hätten.
Besteht in einem solchen Fall grundsätzlich ein Anspruch der Bank auf Entschädigung wg. der kürzeren Laufzeit oder können wir durch die Sondertilgungen ohne jegliche Nachteile den Kredit vorzeit abzahlen?
2 Antworten
Wenn Du von Deinem jährlichen Sondertilgungsrecht pünktlich Gebrauch machst, dann entsteht für die Bank kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Das Risiko aus dem Sondertilgungsrecht hat oder konnte sie ja in der Kalkulation berücksichtigen. Für ausgelassene Sondertilgungen besteht idR kein Anspruch auf Nachholung dieser Sondertilgungen, also z.B. dann 20 % zu zahlen.
Die letzte, also restliche Zahlungsrate wird also wird also entweder als Monats- oder Sondertilgungsrate (stets) eine krumme Rate sein, deren Höhe und genaue Fälligkeit mit der Bank abgestimmt werden sollte.
Eine Zinsbindungsverlängerung über das Jahr 2013 dürfte sich wegen des geringen Restsaldos von ca. € 8.000 auch kaum lohnen (zuviel Aufwand). Daher ist vor der rechtzeitige "Befreiungsschlag" sinnvoll.
Insgesamt eine tolle Leistung:-))
Der Vertrag weist Raten und mögliche Sondertilgungen als vereinbarte Rückzahlungen aus. Solange dies so bedient wird, entstehen keine weiteren Kosten.
Diese zusätzlichen Kosten (Vorfälligkeitsentschädigung) wären nur zu veranschlagen, wenn Ihr anstelle der vertraglich vereinbarten monatlichen Tilgungsraten und der Sondertilgung von 10% p.a. nun plötzlich ein Restdarlehen in der Höhe von z.B. 50% des ursprünglichen Volumens in einem Batzen tilgen wolltet. Das wäre außervertraglich und damit mit weiteren Kosten verbunden.