30 Tage bei Lebensversicherungen

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Theoretisch ja, praktisch sollte das aber niemals ohne vorherige Rücksprache mit Dir passieren.

Aber - warum suchst Du Dir nicht einen Versicherungsmakler aus Fleisch und Blut, der bietet deutlich besseren Service und meist auch bessere Angebote (erlebe ich sehr häufig in der Praxis).

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Du bist von Clark.de "beraten" worden, soso. Na, da kann nicht viel erläutert worden sein, denn sonst würdest Du diese Fragen nicht stellen.

Canada Life: sehr solides Unternehmen

BU: gute Bedingungen, garantierter Beitrag (kein Unterschied zwischen Brutto- und Zahlbeitrag - aber das wusstest Du sicher schon), Rentensteigerungen in der Leistungsphase ?? (hoffentlich mit garantierter Rentenerhöhung im Leistungsfall abgeschlossen)

GP +: höchste Garantiewerte, höher als klassische, deutsche LVs. Gut durchdachtes, schon lange funktionierendes Produkt. Kostenverteilung beachten, ein teil der Kosten wird später als Bonus gutgeschrieben, aber erst nach 12 oder 18 Jahren. So einen Vertrag muss man durchhalten, sonst wird es teuer.

Was sind übrigens "schwammige Berichte" ?

Grundsätzlich: BU - unbedingt, RV - nicht unbedingt (zu unflexibel)

Wurden Alternativen marktbreit vorgestellt, mit und ohne staatliche Förderung ? Ich denke nicht, selbst schuld.

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Offenbar meinst Du mit "flexibel" eine Risiko-LV deren Versicherungssumme annuitätisch fällt. Die "Attraktivität" einer Risiko-LV für eine finanzierende Bank ist natürlich gegeben, manchmal wird es sogar von der bank verlangt. Ob es eine mit konstanter oder mit annuitätisch oder linear fallender Versicherungssumme ist, spielt für die Bank prinzipiell keine Rolle. Hauptsache die anfängliche Versicherungssumme ist passend, die Laufzeit passt ebenfalls und bei fallender Versicherungssumme darf diese natürlich nicht zu schnell fallen.

Fallende Versicherungssummen sind günstiger als konstante und deshalb erste Wahl wenn nur die Restschuld einer Finanzierung abgesichert werden soll. Aber nicht alle Anbieter haben (annuitätisch) fallende Versicherungssummen im Programm, und wenn zwei versicherte Personen in einen Vertrag sollen (macht meist keinen Sinn), gibt es noch weniger Auswahl.

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Es gibt jede Menge Hausratversicherungtarife die Sachen in Bankgewahrsam (Bankschliessfach) bis zur Verasicherungssumme mit einschliessen. Du musst nur einen Versicherer finden der eine Versicherungssumme von 150.000 Euro (und die gilt dann auch generell für Deine Hausratversicherung) akzeptiert, und das ohne spezeille Sicherungseinrichtungen o.ä., dann passt das.

Aber - es kommt auch darauf an was denn in dem Schliessfach ist, wenn es z.B. "nur" Bargeld i.H.v. 150.000 Euro ist, wird es schwierig. Häufig ist Bargeld in solchem Umfang ausgeschlossen.

Alternativ würde ich bei der Bank nachfragen die bieten eigentlich alle sowas auch an. Ob das denn günstiger ist als die o.g., aufgeblasenen Hausratversicherung muss man im Einzelfall klären.

Z.B.: Ammerländer Exklusiv, Haftpflichtkasse Darmstadt Einfach besser, Bayrische Prestige

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Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

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"-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?"

Nein, der Begriff Familienversicherung gehört ausschliesslich in die GKV. Du bist als berücksichtigungsfähiger Angehöriger beihilfeberechtigt über deine Mutter und bist eine zusätzliche, eigene versicherte Person in ihrem PKV-Vertrag.

"kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem
bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu
müssen.."

Ja, denn bei unter 20 Stunden die Woche bist Du nach wie vor hauptamtlich Student (Werkstudentenprivileg). Allerdings gibt es bei Deinem Beihilfeträger (der Bund oder ein Bundesland) möglicherweise Einkommensgrenzen ab den Du Deine Beihilfefähigkeit verlierst, diese solltest Du tunlichst nicht erreichen.

"-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die
ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese
verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV
gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund
niedrigerer Beiträge)"

Korrekt, ist ja auch kein Problem. Nach Beendigung Deines Studiums kannst Du nur in die GKV zurück wenn Versicherungspflicht (z.B. durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der JAEG) eintritt.

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Die Einbußen in der gesetzlichen Rente werden, eine sinnvolle Umsetzung und ein vernünftiges, gutes Produkt vorausgesetzt, mehr als ausgeglichen. Nictsdestotrotz kann und sollte ein guter Berater/vermittler diese Minderung berechnen (können).

Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich insbesondere wenn der Arbeitgeber etwas dazugibt, mindestens seine Sozialversicherungsersparnis (15-20 %).

Wenn Du das weiter verfolgen möchtest, befass´ Dich mal mit den neuesten Gesetzesänderungen (Betriebsrentenstärkungsgesetz).

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"Klingt vielleicht komisch aber steuerrechtlich müsste ich dann ja Rentenbezug angeben, oder?"

Korrekt, seit letztem Jahr werden Abfindungen wie Versorgungsbezüge (z.B. Renten) behandelt.

"Auch die Krankenkassendaten werden abgefragt - hat das Auswirkung auf die Beiträge?"

Natürlich, die Abfindung ist beitragspflichtig in der GKV, der Beitrag ist von Dir allein zu tragen.

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Und Deine Frage wäre ?

Rechtens ist das, und bei ähnlichen Konstellationen (häufige Inanspruchnahme zwecks Beratung) auch bei anderen Versicherern üblich.

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Was soll der Zweck sein ?

Willst Du die weiteren Einzahlungen ohne Riesterförderugn machen ?

Das wird nicht funktionieren, außerdem ist es völlig kontraproduktiv denn die Beschränkungen und Regularien würden nicht wegfallen. Eine "Aufteilung" des Vertrages in einen geförderten und einen ungeförderten Teil (so wie das bei Riestersparplänen und Versicherungen ggf. möglich ist) funktioniert bei BSVs nicht.

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Ja, natürlich ist das möglich. Die 10 Jahre zählen vom Datum der Vollauszahlung, und dann eine Frist von 6 Monaten obendrauf.

Aber Vorsicht: wenn dieser KfW-Kredit ein Teil einer Immobilienfinanzierung ist und die Kfw im 2. Rang steht, ist es schwierig, ggf. unmöglich, nur diesen Teil umzuschulden. Eventuell kann es aber über die DSL-Bank (steht die im 1. Rang ?) selbst umgeschuldet werden.

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Ist das Forward-Darlehen denn günstiger als das oder die Bauspar-Darlehen ?

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Nein, muss sie nicht zwingend.

Was für ein Vertrag ist es denn und vor allem, was für eine Zusageart und was genau wird zugesagt ?

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Tecis Finanzdienstleistung?

Hallo zusammen,

Vor ein paar Wochen hat mich ein flüchtiger Bekannter, den ich aus der Uni kenne, eingeladen, mal bei einem Tecis-Kennenlernabend mitzumachen, in nem Hotel war das geplant.

Ein erfolgreicher Manager von Tecis hat dort einen Vortrag über den demographischen Wandel, Investments, Immobilien und Tecis allgemein gehalten. Er kam zu dem Schluss, dass man unbedingt Privat vorsorgen sollte und sie vorhätten, Tecis in Deutschland ganz groß rauszubringen, gerade in meiner Stadt seien noch viele Niederlassungen zu eröffnen. Die Karte musste ich übrigens z.T. selbst zahlen - der Großteil der Kosten für das "opulente" Buffet (08/15 Zeug) wurde von den gütigen Managern übernommen.

Jedenfalls habe ich an dem Abend noch mit ein paar Vorgesetzten von meinem Kommilitonen geschnackt, die meinten sie melden sich und ich sollte mal zu nem Vorstellungsgespräch rumkommen. Hab ich dann eine Woche später gemacht. Der Chef von meinem Kumpel (ex Bundeswehrsoldat) hat mir dann erstmal ne Stunde von sich und Tecis erzählt und meinen Lebenslauf kurz gemustert (keine Berufserfahrung in dem Sektor, mäßiges Abi, ein abgebrochener Studiengang) und meinte dann trotzdem er hätte Lust "mit mir zu arbeiten".

Er hat dabei auf meine Nachfragen schon teilweise komische Antworten gegeben, zu den genauen Verdienstmöglichkeiten hat er nichts gesagt. Er meinte z.B. sinngemäß: "Deine Kunden nehmen dich ja noch nicht ernst mit 20, die Beratungen mach natürlich ich! DU kriegst aber Provision." (Sprich ich brauche nur deine Kontakte) Und andererseits: "Nach einem Jahr Coaching kannst du jeden Bankkaufmann aus der Postbank eindosen wenn ihr über Finanzanlagen redet."

Der Knaller war halt, das er ohne meine Vermögenslage zu kennen, mir versucht hat im Vorstellungsgespräch(!) ne Kapitallebensversicherung anzudrehen, die ich sofort abschließen müsste, da der Garantiezins demnächst gesenkt würde. Ob ich das brauche konnte er nicht beurteilen - brauche ich sicher nicht (Ich habe selbst Vermögen von ca. 80k in Form von Fonds, Prämien-Sparbüchern (geile Sache übrigens, gibt es leider nicht mehr) und ner 2021 endenden Rentenversicherung und werde ein Mietshaus und mehrere Eigentumswohnungen erben - Opa war stellvertretender Sparkassenvorstand und hat für die Familie ganz gut vorgesorgt).

Außerdem wollte der Typ mich bei der Firmenweihnachtsfeier den Kollegen vorstellen - die Karte kostet "nur" 40€ meinte er, ich dachte schon lol selbst die eigenen Mitarbeiter werden ausgenommen.

Ich hab mir dann blöderweise doch nen Termin zur Einarbeitung für nächste Woche geben lassen, weil ich irgendwie Angst hatte, das die Stimmung im Büro kippt. Will aber keinesfalls dort arbeiten.

Meine Frage an euch: wie komm ich da wieder raus? Einfach absagen und sagen ich habs mir überlegt? Und soll ich meinen Kumpel (eigentlich ein netter Kerl) mal über meine Versicherung drüber gucken lassen? Ich denke er versteht was davon.

Lg

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"wie komm ich da wieder raus? Einfach absagen und sagen ich habs mir
überlegt? "

Ganz einfach, zukünftig komplett ignorieren, jeder weitere Kontakt ist verschwendete Zeit.

"Und soll ich meinen Kumpel (eigentlich ein netter Kerl) mal
über meine Versicherung drüber gucken lassen? Ich denke er versteht was
davon."


Nein, bloss nicht, das Ergebnis steht schon jetzt fest: Da was Du hast ist Alles Mist (das muss dringend geändert werden) und Du musst noch dieses und jenes ganz dringend machen.

Nein, tut er nicht, sonst wäre er nicht bei Tecis. Er ist für einen Strukturvertrieb tätig (mit bedenklicher Motivation) und hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine solide Ausbildung auf diesem Gebiet.

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Der Vertrag dürfte eine Regelsparrate von 4 Promille der Bausparsumme haben, bis jetzt wurde mehr akzeptiert, ab sofort nicht mehr. Das ist rechtens.

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Selbstverständlich hast Du ein Recht darauf. Seit dem 22.05.2007 gelten die entsprechenden Vorschriften und Gesetze.

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Tja, eines der (natürlich) nie vom "Berater" angesprochenen Probleme die sich beim Wohnriester ergeben können.

Die Vermietung ist eine förderschädlich, das Wohnförderkonto wird aufgelöst und sofort besteuert. Sämtliche Zulagen + ggf. Steuerersparnis sind zurückzuzahlen.

Wenn es wegen einer Scheidung zum Verkauf der Immobilie kommt, gilt auch
hier die Vier-Jahres-Regel (siehe hierzu Verkauf der Immobilie vor
Renteneintritt). Falls einer der beiden in der mit Wohn-Riester
geförderten Immobilie wohnen bleibt, geht die Förderung nicht verloren.

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