Sollte man eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die unentdeckt geblieben ist nach ihrer Verjährung gestehen, um sein Verhalten im Nachhinein zu legalisieren?
Oder kann das gar eine dumme Idee sein? Also wenn überhaupt dann nur mithilfe eines Anwalts vor allem bei Straftaten?
2 Antworten
Verfolgungsverjährung bedeutet, man kann nicht mehr bestraft werden und daher wir ein Staatsanwalt keine Anklage mehr erheben.
Nimm mal an ich hätte vor 55 Jahren bei Karstadt etwas geklaut. Ist natürlich heute verjährt. Wenn ich das Jemandem heute beichte, wird der etwas sagen von "aha also warst Du auch mal ein schlimmer Finger" bis, "wir haben doch allle als Teenager Fehler gemacht."
Aber nimm schlimmere Taten, damit könntest Du Dich (oder der Betreffende sich) in der Öffentlichkeit ziemlich schweren Anschuldigungen aussetzen. Alles unter Mord verjährt irgendwann. Aber der Vater einer damals 13 jährigen, die vor 35 Jahren vergewaltigt wurde und heute noch als seelisches Wrack herumläuft, weil sie das nie verarbeiten konnte, könnte trotzdem auf die Idee kommen, den Betreffenden, der es spät zugegeben hat, eventuell schwer zu verletzen, oder gar zu töten.
Die Verjährung ist dazu geschaffen, um Rechtsfrieden zu erreichen.
Sagen wir es so, das schlechte Gewissen ein Leben lang ist die Strafe für die, die nicht erwischt wurden.
Seit wann legalisiert man denn durch ein Geständnis sein vorheriges Verhalten?
Also versuche uns noch einmal einen Bären aufzubinden. Aber bitte nicht so, dass es jeder gleich merkt.
Alles oberhalb von einem Koala merkt man allein vom Gewicht schon sofort.
Dann könnte man auch in die Kirche gehen und beichten was ja im Sinne des Rechtsfriedens wäre